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Donnerstag, 21. Juli 2016

Zum Sebalder Reichswald

Die AG Tennenlohe der DIMB IG MTB Erlangen hat in monatelanger Arbeit mit einer Sondergenehmigung eine aufwändige Analyse des im Sebalder Reichswald vorhandenen Trailnetzes außerhalb des Naturschutzgebietes durchgeführt und ein Konzept für ein Trailnetz sowie einen Lösungsvorschlag entwickelt. Das Papier (Download hier) wurde den Behördenvertretern übergeben - zurück bleibt ein Gefühl der Frustration, dass diese Arbeit umsonst gewesen sein könnte.
Auch wenn es in letzter Zeit wieder ruhiger geworden ist um den Sebalder Forst, wollen wir uns aus diesem Anlass nochmals dem Gebiet zwischen Erlangen im Nordwesten und Kalchreuth im Südosten widmen und das bisher Geschehene zusammenfassen.

Ausgangslage


Nach ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes im Juli 2014 wurde 2015 mit den Kontrollen an der Winterleite im Kalchreuther Forst die Vollstreckung der Sperrverordnung fortgesetzt. Die verschiedenen Interessengruppen entfernten sich zusehends voneinander, die Positionen drohten sich zu verhärten.
Aus unserer Sicht war und ist es dringend notwendig, dass alle Parteien die Dimension des Geschehens erfassen. Im folgenden Text versuchen wir zu erklären, warum die Sperrverordnung unter bestimmten Gesichtspunkten durchaus ihre Berechtigung hat, auf der anderen Seite wollen wir aber auch argumentativ belegen, dass der derzeitige Versuch zum Scheitern verurteilt ist. Wenn es das zentrale Anliegen der Verordnung ist, den Bürger vor Gefahren zu schützen, dann sollte die gegenwärtige Beschlusslage nochmals kritisch hinterfragt werden.

Historisches

Unbestritten ist die lange Nutzung des Sebalder Forst als Truppenübungs- und Schießplatz nicht spurlos an dem Waldstück vorübergegangen. Vor allem die aus den Jahren 1939 - 1945 stammenden Altlasten, welche aufgrund des herrschenden Mangels an Übungsgranaten auch aus scharfer Munition bestehen, sowie die Rückstände der Nutzung durch die US-Amerikanischen Truppen sind wohl als besonders kritisch anzusehen. 1993 ist mit dem Abzug der Amerikaner das Gebiet zurück in den Besitz der öffentlichen Hand gefallen, inklusive einer unbekannten Menge teils hochexplosivem Materials, deren Ausmaß und Lokalisation weitgehend unbekannt sind.

Schnell nachdem das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich war, wurde die erste Sperrverordnung für das Gebiet am 24.03.1994 verabschiedet, welche das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen erlaubte. Das Landratsamt Erlangen Höchstadt hat diese nach 20 Jahren auslaufende Verordnung  am 01.04.2014 aktualisiert und konkretisiert, indem eine Karte mit den explizit freigegebenen Wegen angefügt wurde.
Im Sommer 2003 wurde der erste Teil des Pferdegeheges angelegt. Im Vorfeld wurde der Bereich des geplanten Zauns entmunitioniert. Schilderungen der Verantwortlichen nach wurden dabei rund 90 Granaten, teilweise aus der Zeit vor 1945 gefunden. Wie oben geschrieben handelte es sich dabei keineswegs ausschließlich um Übungsmunition.
Im Jahre 2010 wurde dann die Erweiterung des Pferdegeheges um den Bereich im Südwesten des Kugelfangs durchgeführt. Auch hier wurde im Vorfeld entmunitioniert und reichlich Explosivmaterial geborgen. Ungefähr in diesem Zeitraum wurde auch mittels großer, drastisch formulierter Warnschilder auf eine Explosionsgefahr und das Betretungsverbot hingewiesen. Das Landratsamt versichert, dass Verbotsschilder auch vorher schon aufgestellt gewesen wären, dem Autor und anderen befragten Personen ist eine derartige Beschilderung jedoch erst mit Aufstellung der im Artikel der NN gezeigten Schilder bewusst geworden. Zeitgleich mit den Verbotsschildern sind auch "für Radfahrer verboten" Schilder im Bereich des Pferdegeheges aufgestellt und dort erste Kontrollen durchgeführt worden.
Seit dem 01.04.2014 hat sich mit der finalen Version der Sperrverordnung eine erneute Verschlechterung des Status Quo eingestellt. Durch die explizite Angabe erlaubter Wege ist die alte Definition der "befestigten Wege" hinfällig. Die bis dahin bestehende Möglichkeit, einen Weg hinsichtlich eigener Erfahrungen und Vorstellungen als befestigt anzusehen, war damit auch nicht weiter möglich. Im Sommer 2014 wurden die ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes berichtet. Auch im Sommer 2015 erreichten uns weiterhin Berichte über Polizeikontrollen an der Winterleite. Noch blieb es in den uns bekannten Fällen bei einer mündlichen Verwarnung, es ist nach bestehender Gesetzteslage jederzeit möglich auch Bußgelder zu verhängen.

Welche Argumente bringen die Behördenvertreter

Naturgemäß ist es leichter für uns, die verschiedenen Facetten des Meinungsbildes innerhalb der MTB Gemeinschaft zu erfassen. Aus Gesprächen, Berichten und verschiedenen anderen Quellen lassen sich jedoch einige Kernpunkte in der Argumentation der Behördenvertreter extrahieren.


Ein häufig genanntes Argument ist, dass das tatsächliche Gefährdungspotenzial auf Seiten der Naturnutzer unterschätzt werden würde. Kaum zu glauben, aber leider können die Fundstellen von Sprengkörpern nicht öffentlich gemacht werden, weil die Gefahr zu groß ist, dass an den bezeichneten Stellen gezielt danach gesucht wird. Das Naturschutzgebiet ist der Bereich, in dem die tatsächliche Belastung bedingt durch die dort durchgeführte Kampfmittelräumung am besten bekannt ist. Die Funde im Bereich des Pferdegeheges lassen darauf schließen, dass der gesamte Bereich des Naturschutzgebietes kontaminiert und damit als potenziell lebensgefährlich anzusehen ist. Außerhalb dieses Gebietes werden die Informationen vage. Berichte über Spaziergänger, die Sprengkörper fanden, oder einen Pilzesammler der neben Pilzen auch scharfe Munition gefunden und mitgenommen hatte, verdeutlichen aber, dass ein Risiko besteht. Es besteht die Möglichkeit, anhand so genannter historischer Analysen (Auswertung zeitgeschichtlicher Dokumente und Fotos) abzuschätzen, wo ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Grundsätzlich sind die staatlichen Stellen jedoch der Auffassung, dass Kampfmittel am besten dort aufgehoben sind, wo Sie gerade lagern, solange sichergestellt ist, dass sie dort ungestört liegen. Entmunitionierung ist teuer und gefährlich. Anstatt hohe Kosten, Gefährdung von Menschen (Kampfmittelräumern) und einen nicht abzuschätzenden ökologischen Schaden in Kauf zu nehmen, liegt es für die Behörden auf der Hand die Explosivkörper ungestört liegen zu lassen und dabei eine aus ihrer Sicht vertretbare Beschränkung des Nutzwertes in Kauf zu nehmen.
Damit man sich nicht stillschweigende Inkaufnahme unterstellen lassen muss, ist die Vollstreckung der Verordnung die letztendliche Konsequenz.

Warum die Verordnung nicht angenommen wird

Niemand möchte sich im Krankenhaus mit nur noch einem Bein wieder finden, warum also wird die Verordnung von den Menschen - Hundebesitzern, Mountainbikern, Spaziergängern, Nordic-Walkern, Pilzesammlern gleichermaßen -  nicht angenommen? Hier müssen verschiedene Aspekte betrachtet werden, um zu verstehen, warum die von der Regelung Betroffenen nicht immer bereit sind, sich an diese zu halten.

Im Gegensatz zu den Wäldern des Naturschutzgebietes, in denen nur Forstangestellte und Beamte in Erfüllung ihrer Dientspflicht Betretungsrecht bekommen, ist die Handhabung in den Wäldern des Landkreises inkonsequent. Beispielsweise ist es ohne weitere Gefahrenbelehrung möglich, einen Holzsammelschein zu bekommen, oder sich die Erlaubnis zum Schlagen eines Weihnachtsbaumes zu besorgen. Die Gemeinde Kalchreuth weist sogar Nordic-Walking Strecken aus, die der Sperrverordnung widersprechen. Selbst das Forstamt Erlangen lädt mit der Broschüre "Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im Sebalder Reichswald" zum Besuch von Stätten ein, deren Begehung eine Verletzung der Sperrverordnung notwendig machen. Gleiches gilt für einige über die vom Landratsamt betriebene Seite freizeit-erh.de beworbene Wege.
Im Naturschutzgebiet ist zwar ohnehin das Fahren von Fahrzeugen aller Art verboten, jedoch wird Radfahren auf den geschotterten Wegen geduldet. Die Befahrung entlang des Gatters wird wiederum bestraft, obwohl es sich dabei um einen frei gegebenen Weg im Sinne der Sperrverordnung handelt, welcher jedoch gesondert für Radfahrer gesperrt ist.

Ein weiterer Aspekt ist die zeitliche Entwicklung. Bereits unmittelbar nach Öffnung des Areals entwickelten sich im Bereich der sog. Winterleite Nahe Kalchreuth Mountainbike Trails, die ergänzt durch Zufahrtsstrecken schnell zu beliebten Hausrunden für Sportler der näheren Umgebung wurden. Lange Jahre konnte sich der Sport entwickeln und erfreute sich wachsender Popularität. In der von der in Entstehung befindlichen IG MTB Erlangen im Jahr 2014 durchgeführten Umfrage wurde das Gebiet Tenneloher Forst von etwa 80% der Teilnehmer als häufig frequentiertes Gebiet angegeben. Betrachtet man nur die Teilnehmer der von Umfrage, so legen diese bis 2014 pro Jahr über 50.000 km Strecke in dem betrachteten Gebiet zurück. Dass die tatsächliche Zahl weitaus höher ist erklärt sich von selbst. Die dabei gewählten Wege sind überwiegend verboten, da die erlaubten Wege völlig ungeeignet zur Ausübung des Sports sind. Viele der etablierten Routen werden an manchen Tagen sicher mehr als 100 mal überfahren, von einem Zwischenfall wurde in dieser Zeit nichts bekannt. Diese Entwicklung aufgrund einer angeblichen Gefährdung nun mit verschärften Sanktionen rückgängig machen zu wollen stößt bei vielen auf Unverständnis. Im Zusammenhang mit der oben geschilderten Inkonsequenz steigt die Bereitschaft, das Verbot zu missachten.

Die tatsächliche Gefährdung wird, bedingt durch die langjährige folgenlose Nutzung, von den Erholungssuchenden anders beurteilt, als die Behörden dies tun. Natürlich ist es völlig legitim zu argumentieren, dass diese Einschätzung auf Unkenntnis der Umstände basiert und demzufolge falsch sein muss. Fakt ist aber, dass unter Betrachtung der letzten 20 Jahre Radfahren im Erlanger Stadtgebiet rein statistisch gefährlicher ist, als Mountainbiken im Sebalder Forst.
Innerhalb der Sperrverordnung wird nicht zwischen Flächen hoher und niedriger Gefährdung unterschieden. Andererseits kann wohl ausgeschlossen werden, dass im Bereich des OBI Kreisels die Gefährdung genauso hoch ist, wie innerhalb des Pferdegeheges. Kontrollen in Bereichen vermutlich niedriger Gefährdung, wie z.B. an der Winterleite, legen den Schluss nahe, dass die Verordnung auch missbräuchlich verwendet wird, um andere Interessen zu bedienen. Unserer Auffassung nach begünstigt das Ausmaß des Betretungsverbotes dessen Missachtung in wirklich kritischen Bereichen. Der überzogene Versuch, die Bürger zu schützen führt also letztendlich zu deren Gefährdung.

Nicht zuletzt ist das Gebiet mittlerweile über regionale Grenzen hinaus als Moutainbike Gebiet bekannt. In einschlägigen Internetportalen lassen sich die klassischen Runden in Form von GPS Routen finden. Ein beträchtlicher Anteil der Gelegenheitsradler wird erstaunt sein, wenn er auf einer dieser Routen von der Polizei informiert wird, dass er mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden kann, da diese Information die Mountainbiker - aber auch die anderen Zielgruppen des Verbotes - gar nicht erst erreicht hat.

Was kann man tun

Das Dilemma ist nicht von der Hand zu weisen. Den Behörden kann es nicht zum  Vorwurf gemacht werden, dass sie die Bürger schützen wollen. Die im Internet teilweise extrem hitzig geführten Diskussionen sind hierfür nicht die richtige Antwort. Auf der anderen Seite stehen aber mündige Bürger, die sich nicht gegen ihren Willen schützen lassen wollen und zum Teil bedingt durch oben genannte Argumente an der Notwendigkeit dieses umfassenden Schutzes zweifeln. Die große Zahl von Erholungssuchenden, welche den Sebalder Forst nutzen, um ihren Bewegungsdrang auszuleben, wird von den Forstbehörden vermutlich ebenfalls unterschätzt. Dass es hierfür nicht genügt, ausschließlich geschotterte Wege zur Verfügung zu stellen, kann ein Nicht-Mountainbiker vermutlich schlecht nachvollziehen.


Die aus unserer Sicht logische Konsequenz ist, dass die Sperrverordnung in der jetzigen Form überdacht werden muss. Nötigenfalls sind neue Gutachten zu erstellen und weniger gefährdete Bereiche soweit verantwortbar wieder frei zu geben, um die Einhaltung des Betretungsverbotes in hochgefährdeten Gebieten zu fördern.
Weiterhin sollte eine konsequente Linie im Umgang mit dem Betretungsverbot umgesetzt werden. Wo eine Gefährdung besteht, besteht diese für alle Bevölkerungsgruppen. Kontrollen sollten vornehmlich in Gebieten erfolgen, in denen auch eine hohe Gefährdung vermutet wird und nicht dort, wo überdurchschnittlich viele Mountainbiker anzutreffen sind. Besonders kritische Bereiche sollten, sofern nicht schon geschehen, eingezäunt werden.
Nicht zuletzt empfehlen wir ein höheres Maß an Transparenz den Bürgern gegenüber. Die Zeiten, in denen mit Verbot und Keule Gesetze durchgesetzt werden konnten sind vorbei. Wer möchte, dass mündige Bürger aus ihrer Sicht fragwürdige Bestimmungen einhalten, der muss die Bürger von deren Notwendigkeit überzeugen.
Hinsichtlich der Verbreitung von Streckenprofilen im Sebalder Forst kann veranlasst werden, dass diese Routen wieder aus den GPS-Portalen genommen werden. Es sollte versucht werden, die Information über die Gefährdungslage in den Gebieten nicht nur passiv (z.B. über die Website des LRA ERH), sondern auch aktiv, z.B. über die einschlägigen Tourenportale, zu verbreiten.

Ob hinsichtlich der Sperrverordnung noch Bewegung zu erwarten ist kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. In näherer Zukunft sicherlich nicht. Die Behörden scheinen zufrieden mit der aus ihrer Sicht sinnvollen und auch bequemen Lösung. Dass die Verordnung zu einer Verringerung des Publikumsverkehrs führen wird ist derzeit nur mit massivem personellen Aufwand seitens der Kontrollinstanzen vorstellbar und wenn, dann wird der Effekt nur von kurzer Dauer sein. Wir können nur den Willen zur Zusammenarbeit betonen und hoffen auf die Vernunft der Naturnutzer, aber auch auf ein Gespür für Verhältnismäßigkeit bei etwaigen Kontrollen. Ob man zum Zwecke des persönlichen Ausgleichs bereit ist Gesetze zu missachten, das muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Vielleicht gibt es ja doch Alternativen, die bisher noch nicht in Betracht gezogen wurden? Wir sind jedoch nicht so naiv zu denken, dass alle Erholungssuchenden bereit sind, ihre über 20 Jahre gepflegten Gewohnheiten aufzugeben. Sollte man sich entschließen, aller Warnungen zum Trotz die gesperrten Gebiete des Sebalder Reichswaldes auf nicht genehmigten Wegen zu betreten, dann empfehlen wir, soweit möglich zumindest den Bereich höchster Gefährdung innerhalb des Naturschutzgebietes bis auf weiteres zu meiden und vor allem die Neuanlage von Strecken zu unterlassen.


In diesem Sinne,
keep on riding (safe places)

IG MTB Erlangen

Quellen:
[1] LRA ERH
[2] Verordnung NSG Tennenlohe
[3] Projekt Wildpferde
[4] DBU Projekt Wildpferde
[5] Erlanger Nachrichten
[6] Gemeinde Kalchreuth
[7] Landkreis ERH
[8] Range Tennenlohe
[9] Horneber, Helmut Die Übungsplätze der Erlanger Garnisonen im Sebalder Reichswald 1868 bis 1994, Erlanger Bausteine zur fränkischen Heimatforschung Band 43
[10]  Stadt Erlangen Verkehrsstatistik
[11] GPS Tourinfo 

Freitag, 24. Oktober 2014

DIMB IG Erlangen und DAV - gemeinsam für Open Trails in Erlangen

Nicht ohne Grund befasst sich die Erlanger Sektion in der aktuellen Ausgabe (Oktober 2014 bis März 2015) mit dem Thema Mountainbiking. Bundesweit sitzen lt. Detlef Beahr, dem 3. Vorstizenden der DAV Sektion Erlangen, rund 400000 DAV Mitglieder an durchschnittlich 32 Tagen im Jahr auf dem Bike.

Die Moutainbiker der Erlanger Sektion stehen den aktuellen Beschränkungen und Verboten ebenso kritisch gegenüber, wie es die Mitglieder der DIMB IG Erlangen tun. Es ist nur logisch Kräfte zu bündeln und gemeinsam für unsere Ziele einzutreten.

Im Rahmen erster informeller Treffen haben die IG MTB Erlangen und der DAV, vertreten durch Detlef Baehr, beschlossen ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. Ziel ist die Erarbeitung von Konzepten, die vereinsübergreifend Zustimmung finden. So soll unseren Verhandlungspartnern in Stadt und Landkreis klar gemacht werden, dass wir Mountainbiker keine versprengte Ansammlung von Individualisten sind, sondern dass unser Sport breites Interesse in allen Bevölkerungsschichten findet.

Im Rahmen der Vernetzung mit anderen Verbänden haben wie ein Interview mit Detlef Baehr vom DAV in Arbeit, dass  in Kürze hier und auf unserer Facebook Seite veröffentlicht wird.

Eure
IG MTB Erlangen

Links:
http://www.alpenverein-erlangen.de/chameleon/public/8ab4de74-380e-185a-aceb-27a2d503edb5/erlangenalpin-Winter-1415.pdf (Seite 21)

Sonntag, 12. Oktober 2014

Überwachung von Mountainbikern mit Wildkameras ist datenschutzrechtlich bedenklich.

Die IG MTB Erlangen hat beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt. Nach  Auskunft von Direktor Stammel unterliegt der Einsatz von Wildkameras in Waldgebieten der Bayrischen Staatsforsten erheblichen Beschränkungen.
So besteht beim Einsatz solcher Kameras laut einem uns vorliegenden Schreiben vom 02.07.2014 grundsätzlich stets die Gefahr, dass es auch zur Erhebung personenbezogener Daten kommt. Eine Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Identifizierung von natürlichen Personen ist nach Einschätzung von Herrn Direktor Stammel nicht zulässig, da diese durch die in Art. 21a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Aspekte nicht gedeckt ist.

Ausnahmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass "[...]ein Aufenthalt natürlicher Personen im Beobachtungsbereich technisch ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich ist, bzw. eine Identifikation [...] ausscheidet.". Beim Einsatz von Wildkameras durch öffentliche Stellen rät Direktor Stammel "[...]stets darauf zu achten, dass natürliche Personen nicht erfasst bzw. nicht identifiziert werden können.".

In den in in Art. 21a BayDSG genannten Ausnahmefällen sind die Videoüberwachung, als auch die erhebende Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Falls Ihr bei Euren Ausfahrten Überwachungsmaßnahmen begegnet, die nach Eurer Ansicht rechtlich nicht abgedeckt sind, so teilt uns das bitte mit. Am besten macht Ihr ein Foto und schickt uns eine genaue Beschreibung des Ortes, damit wir uns ggf. mit einer Beschwerde an die zuständigen Stellen wenden können.

Eure DIMB IG Erlangen

Links:
https://www.datenschutz-bayern.de
http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_rahmen.html


Samstag, 26. Juli 2014

Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe

Das beliebteste MTB-Revier zwischen Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:

Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe

Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen)
2014 Polizeikontrollen im gesamten Gebiet
Das gesamte Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe war und ist ist im Prinzip für die Öffentlichkeit betretbar. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen hat das zuständige Landratsamt 1994 die 1. Sperrverordnung erlassen, die das Betreten wegen der Munitionsbelastung auf die befestigten Wege einschränkt. An größeren Wegen wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Wegen der gleichzeitig erlassenen Naturschutzverordnung für den Kernbereich um die ehemalige Range 6 wurden Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet ausweisen. Im Naturschutzgebiet ist Befahren nicht erlaubt, Betreten nur auf den in amtlichen Karten eingezeichneten Wegen. Faktisch wurde das Betreten und Befahren aber geduldet.

Viele Leute sind im Wald unterwegs

Trotz der Verordnungen hat die Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking -Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches gilt für Wanderwege des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V. hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T. Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem Mountainbike unterwegs.

Erste Probleme für Mountainbiker

Für Mountainbiker gab es 2010 erste Probleme nach der Erweiterung des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben. Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.

Kontrollen

Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege
Seit Anfang Juli kontrollieren Polizisten in Uniform und Zivil (z.T. auf Mountainbikes) gemeinsam mit Forstleuten im Bereich der Sperrverordnung. Wer abseits der erlaubten Wege erwischt wird, muß mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Das tut die IG MTB Erlangen

Die IG MTB Erlangen steht mittlweile mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Mittwoch, 4. Juni 2014

Umfrageergebnisse & Update Juni

Was sind die Ergebnisse der Umfrage?

> Wir sind viele!
Die IG MTB Erlangen streute diese Umfrage in einschlägigen Internetforen und per Email, um mehr über die Mountainbiker der Region zu erfahren. Obwohl die Umfrage nicht weiter beworben wurde, waren nach 72 Stunden bereits 1000 Teilnehmer registriert. Zur Auswertung kamen 1285 Rückläufer. Es ist offensichtlich, dass die tatsächliche Zahl der Aktiven deutlich höher liegt.

> Wir sind keine Randgruppe!
Die lokal aktiven Mountainbiker gehören zur Mitte der Gesellschaft, sie ziehen sich durch alle Altersgruppen. Die Mehrheit lebt und arbeitet in Erlangen.

> Wir sehen Mountainbiken als wertvollen Freizeitausgleich!
Die überwiegende Mehrheit sieht in diesem Sport Naturgenuss, Ausgleich vom Alltagsstress und Gesunderhaltung.

> Wir wünschen uns ein attraktives Wegenetz!
Aus euren Angaben lässt sich abschätzen, dass der Erlanger Durchschnittsbiker pro Woche an 2 Tagen im Sattel sitzt. Er legt dabei in 4 Stunden etwa 62 km zurück. Nahezu alle Biker unternehmen ausgedehnte Touren und bevorzugen dabei einen hohen Anteil an Singletrails. Fast ein Drittel interessiert sich auch für anspruchsvolle, angelegte Strecken mit Sprüngen und Steilkurven. So gut wie alle Erlanger Mountainbiker wollen ihre Ausfahrten von der Haustür weg beginnen.
Die detaillierten Ergebnisse könnt ihr im PDF einsehen.

Wofür diese Umfrage?
Als aktive Biker habt ihr es sicher bemerkt: unser Sport findet in der Lokalpresse keine sehr schmeichelhafte Berichterstattung, immer mehr Trails werden blockiert, immer öfter werden Mountainbiker auf ihren gewohnten Touren mit Verboten konfrontiert und verwarnt. Für uns sind die Ergebnisse eine wichtige Argumentationshilfe, denn sie klären über die Mountainbiker und deren Bedürfnisse auf.

Die Ergebnisse der Umfrage findest du hier.

Wo liegt das Problem?
Die Situation ist komplex. Es ist sinnvoll, das stadtnahe Tourengebiet grob in drei Bereiche aufzuteilen:

> Rathsberg östlich der Rathsberger Straße bzw. ER7/ERH7
Dieser Teil des Rathsberges wird von 60 % aller Umfrageteilnehmern befahren. Er liegt zu einem großen Teil auf dem Gebiet der Stadt Erlangen. Mit dem Umweltamt gab es bereits gute Gespräche, von dort gibt es keine großen Bedenken gegen das Mountainbiken. Zusammen mit dem Umweltamt werden wir Schilder aufstellen, die für ein faires Miteinander aller Naturnutzer werben. Anderen Ämtern liegt ein Konzept mit Lösungsvorschlägen vor.

> Rathsberg westlich der Rathsberger Straße bzw. ER7/ERH7
Hier waren 54 % aller Umfrageteilnehmer unterwegs. Dieser Teil des Mailwaldes liegt auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt und ist in Privatbesitz. Die Waldbesitzer wollen Mountainbiker auf den Trails und Abfahrten abseits der breiten Forstwege nicht mehr dulden. Sie stören sich an immer mehr neuen Strecken und fürchten trotz gegensätzlicher Grundsatzurteile Haftung bei Unfällen.
Ein Teil des Bereiches nördlich des Ortes Rathsberg ist Naturschutzgebiet und mit einem Fahrverbot mit Fahrzeugen aller Art belegt. Diese Einschränkung war den meisten von uns bisher nicht bewusst, es gab keine entsprechende Ausschilderung, auf dem überaus beliebten Trail vom Schloss nach Atzelsberg fühlten wir uns mehr als geduldet. Seit einigen Wochen ist dieser Weg auf groteske Art und Weise blockiert, selbst das zulässige Begehen fällt mitunter schwer.

> Tennenloher Forst
Der Wald von der Kurt-Schuhmacher-Straße bis hoch nach Kalchreuth war bei fast 80 % aller Teilnehmer ein beliebtes Tourenrevier. Dieses Gebiet liegt auf dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und ist nahe Tennenlohe Naturschutzgebiet. Die meisten wussten wahrscheinlich von der Vergangenheit als Truppenübungsplatz und deuteten das eingeschränkte Betretungsrecht als versicherungsrechtliche Vorsorgemaßnahme. Auch hier fühlten wir uns auf vielen Trails geduldet. Seit April 2014 ist eine verschärfte und konkretisierte Verordnung in Kraft. Sie verbietet allen Besuchern, naturbelassene Wege und Wurzelwerk unter den Füßen bzw. Reifen zu spüren. Grundsätzlich ist der Aufenthalt nur mehr auf den breiten, geschotterten Straßen erlaubt. Diese Regelung gilt auch außerhalb des Naturschutzgebietes bis hoch an den Waldrand nahe Kalchreuth. Eine Ausnahme für Fußgänger bildet der Pfad um das Wildpferdegehege (weitere, teils absurde Ausnahmen sind natürlich möglich).
In letzter Zeit wurden auch Fußgänger (vor allem Hundehalter) belehrt und ermahnt, trotzdem gibt es Hinweise, dass ganz gezielt Mountainbiker verwarnt werden.

Ihr seht, in jeder Region herrschen andere Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten vor. Bitte habt Verständnis und erwartet nicht, dass in allen stadtnahen Regionen in kürzester Zeit Lösungen erarbeitet werden können.  

Wer ist die IG MTB Erlangen?
Wir sind leidenschaftliche Mountainbiker und Mountainbikerinnen, die in der Region tief verwurzelt sind. Die IG MTB Erlangen war bisher eine informelle Gruppe. Wir arbeiten zur Zeit an einer Organisationsform, in der uns die Behörden als zuverlässiger Ansprechpartner wahrnehmen, wir Projekte und Finanzen stemmen können und alle Mitstreiter rechtlich abgesichert sind. Wir halten euch darüber auf dem Laufenden. Zusätzlich arbeiten wir eng mit anderen Vereinen und Verbänden zusammen.
Das Leitbild der IG MTB Erlangen orientiert sich am Ideal des umwelt- und sozialverträglichen Mountainbikens und stellt den Gedanken des respektvollen Miteinanders in den Mittelpunkt, wobei ausdrücklich alle Ausprägungen des Mountainbikesports einbezogen sind.

Was wollen wir?
Wir streben an:
> Ein attraktives Wegenetz
Wir wollen, dass sich Mountainbiker, Wanderer und andere Naturnutzer auf naturbelassenen Wegen und Pfaden gleichberechtigt und respektvoll begegnen können und dürfen. Nicht nachvollziehbare Einschränkungen für Mountainbiker gegenüber anderen Naturnutzern darf es nicht geben.
> Spezielle Strecken
Wir möchten, dass auf den Wunsch nach gebauten Strecken und Wegabschnitten, die in ihrer Beschaffenheit den speziellen Anforderungen des modernen Mountainbikesports entsprechen, reagiert wird.

Was machen wir?
Wir versuchen, mit Behörden und anderen relevanten Stellen ins Gespräch zu kommen, um konstruktiv Lösungen zu erarbeiten, die auf allen Seiten Akzeptanz finden können. Wir vertreten unsere Interessen mit Nachdruck, aber ohne blinden Eifer.

Was könnt ihr machen?
Lasst euch die Freude an diesem großartigen Sport nicht nehmen. Wählt eure Tourenziele mit Bedacht. Fahrt defensiv, seht Spaziergänger und Wanderer als Verbündete an, auch sie sind mancherorts von Verboten betroffen und darüber verärgert. Wenn euch etwas auffällt, schreibt uns. Wenn euch etwas stört, beschwert euch bei der zuständigen Stelle (wir sind euch behilflich, diese im Einzelfall zu benennen).

In Kürze werden wir zur Gründung einer DIMB IG einladen und freuen uns über Interessierte.

Bei Feedback gib gerne Bescheid,

Viele Grüße

IG MTB Erlangen

Donnerstag, 8. Mai 2014

Was bisher geschah - Stand Anfang Mai2014

Anfang des Jahres haben wir uns auf Bemühen der Umweltamtes zu einem ersten Runden Tisch zusammengefunden, der unseres Erachtens nach sehr gut verlief. Standpunkte und Informationen konnten ausgetauscht werden, die anwesende Gruppe der Mountainbiker mit über 100 Bürgern klar machen, dass das Mountainbiken in und um Erlangen eine Form der aktiven Erholung ist und dazu ein nachweislich Natur- und sozialverträglicher Sport. Wir konnten, denke ich, ebenso klar machen, dass wir an einer konstruktiven und tragfähigen Lösung für alle Seiten interessiert sind, haben mit einem ausgearbeiteten Paper die Sachlage dargestellt und Vorschläge präsentiert. Wir freuen uns, damit vor allem bei Sport- und Umweltamt Gehör gefunden zu haben, auch das örtliche Forstamt beteiligt sich an der Erarbeitung einer konstruktiven Lösung im Erlanger Meilwald.

Die zweite Runde des Runden Tisches verlief leider in ganz anderen Bahnen. Von konstruktivem Gespräch war bei LRA und Waldbesitzern wenig zu spüren, stattdessen wurden vom LRA sehr weitreichende Verbote die Naherholung in Erlangen betreffend präsentiert. Der Tennenloher Forst darf seit dem 01. April lediglich noch auf breiten, geschotterten Forststraßen betreten werden. Zahlreiche Wanderwege und Naturdenkmäler können dadurch nicht mehr erreicht werden. Eine entsprechende Kommunikation im Vorfeld, geschweige denn eine zeitnahe Beschilderung sieht das LRA aus, laut Eigenaussage Geldmangel, nicht vor. Die Geschichte betrifft vor allem auch erholungsuchende Familien - vor allem da die Verordnung dem Großteil der Erlanger Bürger fremd sein dürfte, dafür aber mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € belegt werden kann.

Absichtlich positionierte Bäume versperren die Wege für alle Waldbesucher
Am Rathsberg haben die privaten Waldbesitzer den Großteil der vorhandenen Wege wenige Tage vor dem Runden Tisch mit frisch gefällten Bäumen zugelegt, auch hier ist ein Durchkommen für Familien mittlerweile unmöglich. Auf die Bitte gerade an uneinsichtigen Stellen die Sperren zu räumen, haben sich leider weder LRA noch Waldbesitzer gerührt. Dieses einseitige Vorgehen ist alleine schon deshalb schade, da wir den Waldbesitzern offen kommuniziert hatten mit ihnen als Zeichen für alle Seiten die illegal angelegten Strecken zurückzubauen, auch wenn von uns keiner mit deren Entstehung zu tun hatte. So hätten wir aber eine gemeinsame, konstruktive Lösung gehabt und ein Zeichen gesetzt.
Wir sind weiterhin sehr an einer gemeinsamen Lösung interessiert, allerdings möchten wir die rechtswidrigen Sperren nicht dauerhaft dulden. Diese stehen der Erholungsfunktion des Waldes zu stark im Weg, darüber hinaus sind rechtswidrige Einschränkungen der Erholungsfunktion des Waldes nicht dauerhaft hinzunehmen. Wir hoffen mit den Waldbesitzern eine konstruktive Einigung zu finden, und den Weg der Rechtsmittel außen vor lassen zu können.
Die Stadt Erlangen hat einen Entwurf für ein Schild, welches auf die gemeinsame Nutzung der Wege im Erlanger Meilwald hinweisen soll, sowie auf ein respektvolles Miteinander aller Naturnutzer erhalten. Mitte Mai werden wir uns dazu mit dem Umweltamt treffen und hoffen dieses zeitnah an den Wanderparkplätzen platzieren zu können.

Mittwoch, 7. Mai 2014

Liebe Mountainbiker,

leider eskaliert im Raum Erlangen gerade die Situation gegenüber Mountainbikern. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Forstamt kontrollieren echte und vermeintliche Wegsperren. Am Rathsberg wurden Wege von Waldbesitzern mit Unterstützung des Landratsamtes ERH massiv zugebaut. Dies behindert mittlerweile auch andere Erholungssuchende.

Bitte helft durch Euer Verhalten mit, dass es im Erlanger Umland nicht zu weiteren solchen Eskalationen kommt!
 
1. Fahre nur auf Wegen!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
2. Lege keine neuen Wege an!
Grund für die lokalen Konflikte ist. u.a. das Einfahren immer neuer Spuren. Begnüge dich mit dem vorhandenen Trailnetz.
3. Hinterlasse keine Spuren!
Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

4. Respektiere andere Naturnutzer!
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Fahre bewusst!
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
6. Nimm Rücksicht auf Tiere!
Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.


(in Anlehnung an DIMB –trail rules)

Wir versuchen, mit den Behörden gemeinsam die vermeintlichen Probleme im konstruktiven Dialog zu lösen.

Vielen Dank für Eure Rücksicht!

IG MTB Erlangen

ig.mtb.erlangen@gmail.com