Die IG MTB Erlangen hat beim Bayrischen Landesbeauftragten für
Datenschutz nachgefragt. Nach Auskunft von Direktor Stammel
unterliegt der Einsatz von Wildkameras in Waldgebieten der
Bayrischen Staatsforsten erheblichen Beschränkungen.
So besteht beim Einsatz solcher Kameras laut einem uns vorliegenden Schreiben vom 02.07.2014 grundsätzlich stets die Gefahr, dass es auch zur Erhebung personenbezogener Daten kommt. Eine Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Identifizierung von natürlichen Personen ist nach Einschätzung von Herrn Direktor Stammel nicht zulässig, da diese durch die in Art. 21a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Aspekte nicht gedeckt ist.
Ausnahmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass "[...]ein Aufenthalt natürlicher Personen im Beobachtungsbereich technisch ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich ist, bzw. eine Identifikation [...] ausscheidet.". Beim Einsatz von Wildkameras durch öffentliche Stellen rät Direktor Stammel "[...]stets darauf zu achten, dass natürliche Personen nicht erfasst bzw. nicht identifiziert werden können.".
In den in in Art. 21a BayDSG genannten Ausnahmefällen sind die Videoüberwachung, als auch die erhebende Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Falls Ihr bei Euren Ausfahrten Überwachungsmaßnahmen begegnet, die nach Eurer Ansicht rechtlich nicht abgedeckt sind, so teilt uns das bitte mit. Am besten macht Ihr ein Foto und schickt uns eine genaue Beschreibung des Ortes, damit wir uns ggf. mit einer Beschwerde an die zuständigen Stellen wenden können.
Eure DIMB IG Erlangen
Links:
https://www.datenschutz-bayern.de
http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_rahmen.html
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Sonntag, 12. Oktober 2014
Freitag, 12. September 2014
Konzeptpapier Mountainbiken am Rathsberg
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| Konzeptpapier Mountainbiken am Erlanger Rathsberg |
Die Aufstellung der Schilder auf Erlanger Gebiet des Meilwalds am Rathsberg am 18.9.2014 ist ein erster Schritt für ein respektvolles Miteinander und die gemeinsame Wegenutzung aller Waldbesucher.
Die Besitzverhätnisse am Rathsberg sind jedoch kompliziert und die Situation für Mountainbiker auf Grund der Wegesperrungen mit Schwerpunkt im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt nicht zufriedenstellend. Daher haben wir in den vergangenen Monaten das Gespräch mit verschiedenen Stellen gesucht und unser Konzept für ein respektvolles Miteinander am Rathsberg vorgestellt.
Das Konzeptpapier zum Mountainbiken am Rathsberg könnt Ihr hier nachlesen.
Sonntag, 7. September 2014
Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart
Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.
Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!
Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.
Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.
Samstag, 26. Juli 2014
Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe
Das beliebteste MTB-Revier zwischen
Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich
nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war
in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch
genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine
Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich
Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:
Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe
- 1886 Schiess- und Exerziergelände
- 1935 Übernahme durch die Wehrmacht
- 1954 erstes Motocross-Rennen am Dornberg
- 1994 1. Sperrverordnung des Landkreises ERH, Ausweisung des Naturschutzgebietes
- 2003 Errichtung des Pferdegeheges
- 2010 Erweiterung des Pferdegeheges nach Westen und Aufstellung der heutigen Verbotsschilder für Radfahrer im Bereich des Geheges, erste Kontrollen
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| Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen) |
Viele Leute sind im Wald unterwegs
Trotz der Verordnungen hat die
Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking
-Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß
der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches
gilt für Wanderwege
des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V.
hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T.
Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt
werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen
des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine
Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich
der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem
Mountainbike unterwegs.
Erste Probleme für Mountainbiker
Für Mountainbiker gab es 2010 erste
Probleme nach der Erweiterung
des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am
Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ
Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die
Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben.
Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt
Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als
Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue
Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue
Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die
an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen
irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt
Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung
für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung
unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten
Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine
Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.
Kontrollen
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| Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege |
Das tut die IG MTB Erlangen
Die IG MTB Erlangen steht mittlweile
mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen
Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für
unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb
ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und
werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.
Mittwoch, 7. Mai 2014
Liebe
Mountainbiker,
leider
eskaliert im Raum Erlangen gerade die Situation gegenüber
Mountainbikern. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Forstamt
kontrollieren echte und vermeintliche Wegsperren. Am Rathsberg
wurden Wege von Waldbesitzern mit Unterstützung des Landratsamtes
ERH massiv zugebaut. Dies behindert mittlerweile auch andere
Erholungssuchende.
Bitte
helft durch Euer Verhalten mit, dass es im Erlanger Umland nicht zu weiteren
solchen Eskalationen kommt!
1. Fahre nur auf Wegen!
Fahre
nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale
Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des
Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten
können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in
der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und
Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
|
2. Lege keine neuen Wege
an!
Grund
für die lokalen Konflikte ist. u.a. das Einfahren immer neuer
Spuren. Begnüge dich mit dem vorhandenen Trailnetz.
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3. Hinterlasse keine
Spuren!
Bremse
nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen)
Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen
Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die
Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes
Bremsmanöver und jede Fahrweise.
|
4. Respektiere andere
Naturnutzer!
Kündige
deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen
Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf
Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere
Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich,
nur in kleinen Gruppen!
|
5. Fahre bewusst!
Unachtsamkeit,
auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen.
Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht
einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse
oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten
können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
|
6. Nimm Rücksicht auf
Tiere!
Tiere
in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Verlasse
rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer
Nahrungsaufnahme nicht zu stören.
|
(in
Anlehnung an DIMB –trail rules)
|
Wir
versuchen, mit den Behörden gemeinsam die vermeintlichen Probleme im
konstruktiven Dialog zu lösen.
Vielen
Dank für Eure Rücksicht!
IG
MTB Erlangen
ig.mtb.erlangen@gmail.com
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