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Sonntag, 12. Oktober 2014

Überwachung von Mountainbikern mit Wildkameras ist datenschutzrechtlich bedenklich.

Die IG MTB Erlangen hat beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt. Nach  Auskunft von Direktor Stammel unterliegt der Einsatz von Wildkameras in Waldgebieten der Bayrischen Staatsforsten erheblichen Beschränkungen.
So besteht beim Einsatz solcher Kameras laut einem uns vorliegenden Schreiben vom 02.07.2014 grundsätzlich stets die Gefahr, dass es auch zur Erhebung personenbezogener Daten kommt. Eine Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Identifizierung von natürlichen Personen ist nach Einschätzung von Herrn Direktor Stammel nicht zulässig, da diese durch die in Art. 21a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Aspekte nicht gedeckt ist.

Ausnahmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass "[...]ein Aufenthalt natürlicher Personen im Beobachtungsbereich technisch ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich ist, bzw. eine Identifikation [...] ausscheidet.". Beim Einsatz von Wildkameras durch öffentliche Stellen rät Direktor Stammel "[...]stets darauf zu achten, dass natürliche Personen nicht erfasst bzw. nicht identifiziert werden können.".

In den in in Art. 21a BayDSG genannten Ausnahmefällen sind die Videoüberwachung, als auch die erhebende Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Falls Ihr bei Euren Ausfahrten Überwachungsmaßnahmen begegnet, die nach Eurer Ansicht rechtlich nicht abgedeckt sind, so teilt uns das bitte mit. Am besten macht Ihr ein Foto und schickt uns eine genaue Beschreibung des Ortes, damit wir uns ggf. mit einer Beschwerde an die zuständigen Stellen wenden können.

Eure DIMB IG Erlangen

Links:
https://www.datenschutz-bayern.de
http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_rahmen.html


Freitag, 12. September 2014

Konzeptpapier Mountainbiken am Rathsberg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/13385175/Konzeptpapier%20Erlanger%20Rathsberg%20V5.pdf
Konzeptpapier Mountainbiken am Erlanger Rathsberg

Die Aufstellung der Schilder auf Erlanger Gebiet des Meilwalds am Rathsberg am 18.9.2014 ist ein erster Schritt für ein respektvolles Miteinander und die gemeinsame Wegenutzung aller Waldbesucher. 
Die Besitzverhätnisse am Rathsberg sind jedoch kompliziert und die Situation für Mountainbiker auf Grund der Wegesperrungen mit Schwerpunkt im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt nicht zufriedenstellend. Daher haben wir in den vergangenen Monaten das Gespräch mit verschiedenen Stellen gesucht und unser Konzept für ein respektvolles Miteinander am Rathsberg vorgestellt.
Das Konzeptpapier zum Mountainbiken am Rathsberg könnt Ihr hier nachlesen.

Sonntag, 7. September 2014

Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart


Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.


Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!


Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.


Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.

Samstag, 26. Juli 2014

Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe

Das beliebteste MTB-Revier zwischen Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:

Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe

Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen)
2014 Polizeikontrollen im gesamten Gebiet
Das gesamte Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe war und ist ist im Prinzip für die Öffentlichkeit betretbar. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen hat das zuständige Landratsamt 1994 die 1. Sperrverordnung erlassen, die das Betreten wegen der Munitionsbelastung auf die befestigten Wege einschränkt. An größeren Wegen wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Wegen der gleichzeitig erlassenen Naturschutzverordnung für den Kernbereich um die ehemalige Range 6 wurden Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet ausweisen. Im Naturschutzgebiet ist Befahren nicht erlaubt, Betreten nur auf den in amtlichen Karten eingezeichneten Wegen. Faktisch wurde das Betreten und Befahren aber geduldet.

Viele Leute sind im Wald unterwegs

Trotz der Verordnungen hat die Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking -Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches gilt für Wanderwege des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V. hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T. Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem Mountainbike unterwegs.

Erste Probleme für Mountainbiker

Für Mountainbiker gab es 2010 erste Probleme nach der Erweiterung des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben. Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.

Kontrollen

Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege
Seit Anfang Juli kontrollieren Polizisten in Uniform und Zivil (z.T. auf Mountainbikes) gemeinsam mit Forstleuten im Bereich der Sperrverordnung. Wer abseits der erlaubten Wege erwischt wird, muß mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Das tut die IG MTB Erlangen

Die IG MTB Erlangen steht mittlweile mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Mittwoch, 7. Mai 2014

Liebe Mountainbiker,

leider eskaliert im Raum Erlangen gerade die Situation gegenüber Mountainbikern. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Forstamt kontrollieren echte und vermeintliche Wegsperren. Am Rathsberg wurden Wege von Waldbesitzern mit Unterstützung des Landratsamtes ERH massiv zugebaut. Dies behindert mittlerweile auch andere Erholungssuchende.

Bitte helft durch Euer Verhalten mit, dass es im Erlanger Umland nicht zu weiteren solchen Eskalationen kommt!
 
1. Fahre nur auf Wegen!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
2. Lege keine neuen Wege an!
Grund für die lokalen Konflikte ist. u.a. das Einfahren immer neuer Spuren. Begnüge dich mit dem vorhandenen Trailnetz.
3. Hinterlasse keine Spuren!
Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

4. Respektiere andere Naturnutzer!
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Fahre bewusst!
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
6. Nimm Rücksicht auf Tiere!
Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.


(in Anlehnung an DIMB –trail rules)

Wir versuchen, mit den Behörden gemeinsam die vermeintlichen Probleme im konstruktiven Dialog zu lösen.

Vielen Dank für Eure Rücksicht!

IG MTB Erlangen

ig.mtb.erlangen@gmail.com