Posts mit dem Label Kalchreuth werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kalchreuth werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 21. Juli 2016

Zum Sebalder Reichswald

Die AG Tennenlohe der DIMB IG MTB Erlangen hat in monatelanger Arbeit mit einer Sondergenehmigung eine aufwändige Analyse des im Sebalder Reichswald vorhandenen Trailnetzes außerhalb des Naturschutzgebietes durchgeführt und ein Konzept für ein Trailnetz sowie einen Lösungsvorschlag entwickelt. Das Papier (Download hier) wurde den Behördenvertretern übergeben - zurück bleibt ein Gefühl der Frustration, dass diese Arbeit umsonst gewesen sein könnte.
Auch wenn es in letzter Zeit wieder ruhiger geworden ist um den Sebalder Forst, wollen wir uns aus diesem Anlass nochmals dem Gebiet zwischen Erlangen im Nordwesten und Kalchreuth im Südosten widmen und das bisher Geschehene zusammenfassen.

Ausgangslage


Nach ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes im Juli 2014 wurde 2015 mit den Kontrollen an der Winterleite im Kalchreuther Forst die Vollstreckung der Sperrverordnung fortgesetzt. Die verschiedenen Interessengruppen entfernten sich zusehends voneinander, die Positionen drohten sich zu verhärten.
Aus unserer Sicht war und ist es dringend notwendig, dass alle Parteien die Dimension des Geschehens erfassen. Im folgenden Text versuchen wir zu erklären, warum die Sperrverordnung unter bestimmten Gesichtspunkten durchaus ihre Berechtigung hat, auf der anderen Seite wollen wir aber auch argumentativ belegen, dass der derzeitige Versuch zum Scheitern verurteilt ist. Wenn es das zentrale Anliegen der Verordnung ist, den Bürger vor Gefahren zu schützen, dann sollte die gegenwärtige Beschlusslage nochmals kritisch hinterfragt werden.

Historisches

Unbestritten ist die lange Nutzung des Sebalder Forst als Truppenübungs- und Schießplatz nicht spurlos an dem Waldstück vorübergegangen. Vor allem die aus den Jahren 1939 - 1945 stammenden Altlasten, welche aufgrund des herrschenden Mangels an Übungsgranaten auch aus scharfer Munition bestehen, sowie die Rückstände der Nutzung durch die US-Amerikanischen Truppen sind wohl als besonders kritisch anzusehen. 1993 ist mit dem Abzug der Amerikaner das Gebiet zurück in den Besitz der öffentlichen Hand gefallen, inklusive einer unbekannten Menge teils hochexplosivem Materials, deren Ausmaß und Lokalisation weitgehend unbekannt sind.

Schnell nachdem das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich war, wurde die erste Sperrverordnung für das Gebiet am 24.03.1994 verabschiedet, welche das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen erlaubte. Das Landratsamt Erlangen Höchstadt hat diese nach 20 Jahren auslaufende Verordnung  am 01.04.2014 aktualisiert und konkretisiert, indem eine Karte mit den explizit freigegebenen Wegen angefügt wurde.
Im Sommer 2003 wurde der erste Teil des Pferdegeheges angelegt. Im Vorfeld wurde der Bereich des geplanten Zauns entmunitioniert. Schilderungen der Verantwortlichen nach wurden dabei rund 90 Granaten, teilweise aus der Zeit vor 1945 gefunden. Wie oben geschrieben handelte es sich dabei keineswegs ausschließlich um Übungsmunition.
Im Jahre 2010 wurde dann die Erweiterung des Pferdegeheges um den Bereich im Südwesten des Kugelfangs durchgeführt. Auch hier wurde im Vorfeld entmunitioniert und reichlich Explosivmaterial geborgen. Ungefähr in diesem Zeitraum wurde auch mittels großer, drastisch formulierter Warnschilder auf eine Explosionsgefahr und das Betretungsverbot hingewiesen. Das Landratsamt versichert, dass Verbotsschilder auch vorher schon aufgestellt gewesen wären, dem Autor und anderen befragten Personen ist eine derartige Beschilderung jedoch erst mit Aufstellung der im Artikel der NN gezeigten Schilder bewusst geworden. Zeitgleich mit den Verbotsschildern sind auch "für Radfahrer verboten" Schilder im Bereich des Pferdegeheges aufgestellt und dort erste Kontrollen durchgeführt worden.
Seit dem 01.04.2014 hat sich mit der finalen Version der Sperrverordnung eine erneute Verschlechterung des Status Quo eingestellt. Durch die explizite Angabe erlaubter Wege ist die alte Definition der "befestigten Wege" hinfällig. Die bis dahin bestehende Möglichkeit, einen Weg hinsichtlich eigener Erfahrungen und Vorstellungen als befestigt anzusehen, war damit auch nicht weiter möglich. Im Sommer 2014 wurden die ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes berichtet. Auch im Sommer 2015 erreichten uns weiterhin Berichte über Polizeikontrollen an der Winterleite. Noch blieb es in den uns bekannten Fällen bei einer mündlichen Verwarnung, es ist nach bestehender Gesetzteslage jederzeit möglich auch Bußgelder zu verhängen.

Welche Argumente bringen die Behördenvertreter

Naturgemäß ist es leichter für uns, die verschiedenen Facetten des Meinungsbildes innerhalb der MTB Gemeinschaft zu erfassen. Aus Gesprächen, Berichten und verschiedenen anderen Quellen lassen sich jedoch einige Kernpunkte in der Argumentation der Behördenvertreter extrahieren.


Ein häufig genanntes Argument ist, dass das tatsächliche Gefährdungspotenzial auf Seiten der Naturnutzer unterschätzt werden würde. Kaum zu glauben, aber leider können die Fundstellen von Sprengkörpern nicht öffentlich gemacht werden, weil die Gefahr zu groß ist, dass an den bezeichneten Stellen gezielt danach gesucht wird. Das Naturschutzgebiet ist der Bereich, in dem die tatsächliche Belastung bedingt durch die dort durchgeführte Kampfmittelräumung am besten bekannt ist. Die Funde im Bereich des Pferdegeheges lassen darauf schließen, dass der gesamte Bereich des Naturschutzgebietes kontaminiert und damit als potenziell lebensgefährlich anzusehen ist. Außerhalb dieses Gebietes werden die Informationen vage. Berichte über Spaziergänger, die Sprengkörper fanden, oder einen Pilzesammler der neben Pilzen auch scharfe Munition gefunden und mitgenommen hatte, verdeutlichen aber, dass ein Risiko besteht. Es besteht die Möglichkeit, anhand so genannter historischer Analysen (Auswertung zeitgeschichtlicher Dokumente und Fotos) abzuschätzen, wo ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Grundsätzlich sind die staatlichen Stellen jedoch der Auffassung, dass Kampfmittel am besten dort aufgehoben sind, wo Sie gerade lagern, solange sichergestellt ist, dass sie dort ungestört liegen. Entmunitionierung ist teuer und gefährlich. Anstatt hohe Kosten, Gefährdung von Menschen (Kampfmittelräumern) und einen nicht abzuschätzenden ökologischen Schaden in Kauf zu nehmen, liegt es für die Behörden auf der Hand die Explosivkörper ungestört liegen zu lassen und dabei eine aus ihrer Sicht vertretbare Beschränkung des Nutzwertes in Kauf zu nehmen.
Damit man sich nicht stillschweigende Inkaufnahme unterstellen lassen muss, ist die Vollstreckung der Verordnung die letztendliche Konsequenz.

Warum die Verordnung nicht angenommen wird

Niemand möchte sich im Krankenhaus mit nur noch einem Bein wieder finden, warum also wird die Verordnung von den Menschen - Hundebesitzern, Mountainbikern, Spaziergängern, Nordic-Walkern, Pilzesammlern gleichermaßen -  nicht angenommen? Hier müssen verschiedene Aspekte betrachtet werden, um zu verstehen, warum die von der Regelung Betroffenen nicht immer bereit sind, sich an diese zu halten.

Im Gegensatz zu den Wäldern des Naturschutzgebietes, in denen nur Forstangestellte und Beamte in Erfüllung ihrer Dientspflicht Betretungsrecht bekommen, ist die Handhabung in den Wäldern des Landkreises inkonsequent. Beispielsweise ist es ohne weitere Gefahrenbelehrung möglich, einen Holzsammelschein zu bekommen, oder sich die Erlaubnis zum Schlagen eines Weihnachtsbaumes zu besorgen. Die Gemeinde Kalchreuth weist sogar Nordic-Walking Strecken aus, die der Sperrverordnung widersprechen. Selbst das Forstamt Erlangen lädt mit der Broschüre "Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im Sebalder Reichswald" zum Besuch von Stätten ein, deren Begehung eine Verletzung der Sperrverordnung notwendig machen. Gleiches gilt für einige über die vom Landratsamt betriebene Seite freizeit-erh.de beworbene Wege.
Im Naturschutzgebiet ist zwar ohnehin das Fahren von Fahrzeugen aller Art verboten, jedoch wird Radfahren auf den geschotterten Wegen geduldet. Die Befahrung entlang des Gatters wird wiederum bestraft, obwohl es sich dabei um einen frei gegebenen Weg im Sinne der Sperrverordnung handelt, welcher jedoch gesondert für Radfahrer gesperrt ist.

Ein weiterer Aspekt ist die zeitliche Entwicklung. Bereits unmittelbar nach Öffnung des Areals entwickelten sich im Bereich der sog. Winterleite Nahe Kalchreuth Mountainbike Trails, die ergänzt durch Zufahrtsstrecken schnell zu beliebten Hausrunden für Sportler der näheren Umgebung wurden. Lange Jahre konnte sich der Sport entwickeln und erfreute sich wachsender Popularität. In der von der in Entstehung befindlichen IG MTB Erlangen im Jahr 2014 durchgeführten Umfrage wurde das Gebiet Tenneloher Forst von etwa 80% der Teilnehmer als häufig frequentiertes Gebiet angegeben. Betrachtet man nur die Teilnehmer der von Umfrage, so legen diese bis 2014 pro Jahr über 50.000 km Strecke in dem betrachteten Gebiet zurück. Dass die tatsächliche Zahl weitaus höher ist erklärt sich von selbst. Die dabei gewählten Wege sind überwiegend verboten, da die erlaubten Wege völlig ungeeignet zur Ausübung des Sports sind. Viele der etablierten Routen werden an manchen Tagen sicher mehr als 100 mal überfahren, von einem Zwischenfall wurde in dieser Zeit nichts bekannt. Diese Entwicklung aufgrund einer angeblichen Gefährdung nun mit verschärften Sanktionen rückgängig machen zu wollen stößt bei vielen auf Unverständnis. Im Zusammenhang mit der oben geschilderten Inkonsequenz steigt die Bereitschaft, das Verbot zu missachten.

Die tatsächliche Gefährdung wird, bedingt durch die langjährige folgenlose Nutzung, von den Erholungssuchenden anders beurteilt, als die Behörden dies tun. Natürlich ist es völlig legitim zu argumentieren, dass diese Einschätzung auf Unkenntnis der Umstände basiert und demzufolge falsch sein muss. Fakt ist aber, dass unter Betrachtung der letzten 20 Jahre Radfahren im Erlanger Stadtgebiet rein statistisch gefährlicher ist, als Mountainbiken im Sebalder Forst.
Innerhalb der Sperrverordnung wird nicht zwischen Flächen hoher und niedriger Gefährdung unterschieden. Andererseits kann wohl ausgeschlossen werden, dass im Bereich des OBI Kreisels die Gefährdung genauso hoch ist, wie innerhalb des Pferdegeheges. Kontrollen in Bereichen vermutlich niedriger Gefährdung, wie z.B. an der Winterleite, legen den Schluss nahe, dass die Verordnung auch missbräuchlich verwendet wird, um andere Interessen zu bedienen. Unserer Auffassung nach begünstigt das Ausmaß des Betretungsverbotes dessen Missachtung in wirklich kritischen Bereichen. Der überzogene Versuch, die Bürger zu schützen führt also letztendlich zu deren Gefährdung.

Nicht zuletzt ist das Gebiet mittlerweile über regionale Grenzen hinaus als Moutainbike Gebiet bekannt. In einschlägigen Internetportalen lassen sich die klassischen Runden in Form von GPS Routen finden. Ein beträchtlicher Anteil der Gelegenheitsradler wird erstaunt sein, wenn er auf einer dieser Routen von der Polizei informiert wird, dass er mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden kann, da diese Information die Mountainbiker - aber auch die anderen Zielgruppen des Verbotes - gar nicht erst erreicht hat.

Was kann man tun

Das Dilemma ist nicht von der Hand zu weisen. Den Behörden kann es nicht zum  Vorwurf gemacht werden, dass sie die Bürger schützen wollen. Die im Internet teilweise extrem hitzig geführten Diskussionen sind hierfür nicht die richtige Antwort. Auf der anderen Seite stehen aber mündige Bürger, die sich nicht gegen ihren Willen schützen lassen wollen und zum Teil bedingt durch oben genannte Argumente an der Notwendigkeit dieses umfassenden Schutzes zweifeln. Die große Zahl von Erholungssuchenden, welche den Sebalder Forst nutzen, um ihren Bewegungsdrang auszuleben, wird von den Forstbehörden vermutlich ebenfalls unterschätzt. Dass es hierfür nicht genügt, ausschließlich geschotterte Wege zur Verfügung zu stellen, kann ein Nicht-Mountainbiker vermutlich schlecht nachvollziehen.


Die aus unserer Sicht logische Konsequenz ist, dass die Sperrverordnung in der jetzigen Form überdacht werden muss. Nötigenfalls sind neue Gutachten zu erstellen und weniger gefährdete Bereiche soweit verantwortbar wieder frei zu geben, um die Einhaltung des Betretungsverbotes in hochgefährdeten Gebieten zu fördern.
Weiterhin sollte eine konsequente Linie im Umgang mit dem Betretungsverbot umgesetzt werden. Wo eine Gefährdung besteht, besteht diese für alle Bevölkerungsgruppen. Kontrollen sollten vornehmlich in Gebieten erfolgen, in denen auch eine hohe Gefährdung vermutet wird und nicht dort, wo überdurchschnittlich viele Mountainbiker anzutreffen sind. Besonders kritische Bereiche sollten, sofern nicht schon geschehen, eingezäunt werden.
Nicht zuletzt empfehlen wir ein höheres Maß an Transparenz den Bürgern gegenüber. Die Zeiten, in denen mit Verbot und Keule Gesetze durchgesetzt werden konnten sind vorbei. Wer möchte, dass mündige Bürger aus ihrer Sicht fragwürdige Bestimmungen einhalten, der muss die Bürger von deren Notwendigkeit überzeugen.
Hinsichtlich der Verbreitung von Streckenprofilen im Sebalder Forst kann veranlasst werden, dass diese Routen wieder aus den GPS-Portalen genommen werden. Es sollte versucht werden, die Information über die Gefährdungslage in den Gebieten nicht nur passiv (z.B. über die Website des LRA ERH), sondern auch aktiv, z.B. über die einschlägigen Tourenportale, zu verbreiten.

Ob hinsichtlich der Sperrverordnung noch Bewegung zu erwarten ist kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. In näherer Zukunft sicherlich nicht. Die Behörden scheinen zufrieden mit der aus ihrer Sicht sinnvollen und auch bequemen Lösung. Dass die Verordnung zu einer Verringerung des Publikumsverkehrs führen wird ist derzeit nur mit massivem personellen Aufwand seitens der Kontrollinstanzen vorstellbar und wenn, dann wird der Effekt nur von kurzer Dauer sein. Wir können nur den Willen zur Zusammenarbeit betonen und hoffen auf die Vernunft der Naturnutzer, aber auch auf ein Gespür für Verhältnismäßigkeit bei etwaigen Kontrollen. Ob man zum Zwecke des persönlichen Ausgleichs bereit ist Gesetze zu missachten, das muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Vielleicht gibt es ja doch Alternativen, die bisher noch nicht in Betracht gezogen wurden? Wir sind jedoch nicht so naiv zu denken, dass alle Erholungssuchenden bereit sind, ihre über 20 Jahre gepflegten Gewohnheiten aufzugeben. Sollte man sich entschließen, aller Warnungen zum Trotz die gesperrten Gebiete des Sebalder Reichswaldes auf nicht genehmigten Wegen zu betreten, dann empfehlen wir, soweit möglich zumindest den Bereich höchster Gefährdung innerhalb des Naturschutzgebietes bis auf weiteres zu meiden und vor allem die Neuanlage von Strecken zu unterlassen.


In diesem Sinne,
keep on riding (safe places)

IG MTB Erlangen

Quellen:
[1] LRA ERH
[2] Verordnung NSG Tennenlohe
[3] Projekt Wildpferde
[4] DBU Projekt Wildpferde
[5] Erlanger Nachrichten
[6] Gemeinde Kalchreuth
[7] Landkreis ERH
[8] Range Tennenlohe
[9] Horneber, Helmut Die Übungsplätze der Erlanger Garnisonen im Sebalder Reichswald 1868 bis 1994, Erlanger Bausteine zur fränkischen Heimatforschung Band 43
[10]  Stadt Erlangen Verkehrsstatistik
[11] GPS Tourinfo 

Dienstag, 5. Mai 2015

Vermintes Gelände


In letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht, begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes. Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz. Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom 24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll, begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2] geregelt.

Wer hier Lösungen für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in zahlreiche Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt sich sein Monaten damit, sich das erforderliche Detailwissen anzueignen. Am 23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu nehmen. Da die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden zur Regierung von Mittelfranken aufgemacht und dort in zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.


Im nächsten Schritt wird sich die AG Tennenlohe kritisch mit der oben genannten Sperrverordnung auseinandersetzen, da auch hier noch verschiedene Fragen für uns offen sind. Wir wollen verstehen, wie hoch die Gefährdung durch Munition im Bereich des Sperrgebietes tatsächlich ist. Nach unserem Verständnis gibt es im Bereich der ehemaligen Range 6 stark belastete Bereiche. Diese liegen alle im Naturschutzgebiet, sind aber z.T. nicht gesichert. In den Außenbereichen des ehemaligen Schießplatzes – z.B. an der Winterleite - ist nach Gesprächen mit Fachleuten dagegen kaum mit einer Munitionsbelastung zu rechnen. Trotzdem gilt dort auch eine Sperrverordnung, die das Betreten außerhalb der Schotterwege verbietet. Warum ausgerechnet dort ein Schwerpunkt der Polizeikontrollen ist, ist zu klären. Wahrlich keine „glamourösen“ Neuigkeiten, aber das ist akribische Hintergrundrecherche nie, sie muss aber gemacht werden, wenn man als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden und fundierte Lösungen erarbeiten möchte.

Links:
[1] http://www.erlangen-hoechstadt.de/sicherheit-ordnung/verordnung-tennenlohe.html
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf

Sonntag, 12. Oktober 2014

Überwachung von Mountainbikern mit Wildkameras ist datenschutzrechtlich bedenklich.

Die IG MTB Erlangen hat beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt. Nach  Auskunft von Direktor Stammel unterliegt der Einsatz von Wildkameras in Waldgebieten der Bayrischen Staatsforsten erheblichen Beschränkungen.
So besteht beim Einsatz solcher Kameras laut einem uns vorliegenden Schreiben vom 02.07.2014 grundsätzlich stets die Gefahr, dass es auch zur Erhebung personenbezogener Daten kommt. Eine Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Identifizierung von natürlichen Personen ist nach Einschätzung von Herrn Direktor Stammel nicht zulässig, da diese durch die in Art. 21a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Aspekte nicht gedeckt ist.

Ausnahmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass "[...]ein Aufenthalt natürlicher Personen im Beobachtungsbereich technisch ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich ist, bzw. eine Identifikation [...] ausscheidet.". Beim Einsatz von Wildkameras durch öffentliche Stellen rät Direktor Stammel "[...]stets darauf zu achten, dass natürliche Personen nicht erfasst bzw. nicht identifiziert werden können.".

In den in in Art. 21a BayDSG genannten Ausnahmefällen sind die Videoüberwachung, als auch die erhebende Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Falls Ihr bei Euren Ausfahrten Überwachungsmaßnahmen begegnet, die nach Eurer Ansicht rechtlich nicht abgedeckt sind, so teilt uns das bitte mit. Am besten macht Ihr ein Foto und schickt uns eine genaue Beschreibung des Ortes, damit wir uns ggf. mit einer Beschwerde an die zuständigen Stellen wenden können.

Eure DIMB IG Erlangen

Links:
https://www.datenschutz-bayern.de
http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_rahmen.html


Mittwoch, 24. September 2014

Wo genau darf ich in Erlangen noch biken?


Durch das verwirrende Verordnungsdurcheinander in den Wäldern in und um Erlangen kann man schon leicht mal den Überblick verlieren. Deshalb hier in aller Kürze zusammengefasst, welche Verordnung für welches Gebiet gilt.



Gebiet 1: Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ unterhalb des Rathsberger Schlosses  - GESPERRT
Der zwischen den Pferdekoppeln hindurch führende Weg „Zum Aussichtsturm“ mündet in einer Rechtskurve in den Wald ein. Früher konnte man diesem Weg durch das sog. „Matschloch” bis zum Atzelsberger Keller folgen. Der Weg führt jedoch durch das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“, hier ist per Naturschutzverordnung das Befahren strikt verboten. Ihr könnt jedoch dem Forstweg bis zur nächsten Kreuzung folgen und euch dann rechts halten (Grüner Punkt), auf diesem Weg könnt ihr das Naturschutzgebiet problemlos umfahren, bzw. durchqueren. Die zugehörigen Verordnung und die Aktualisierung von 2015 findet Ihr hier:
Verordnung Wildnis am Rathsberg
Aktualisierung 2015
Im Anhang des 2015er Entwurfs ist eine Karte, die den erlaubten Weg beinhaltet:
2015 Anhang Karte

Gebiet 2: Erlanger Meilwald - ERLAUBT
Im Erlanger Teil des Meilwaldes (östlich der Straße vom Waldkrankenhaus nach Rathsberg gelegen) sind für MTBler alle bestehenden Wege erlaubt. Die Stadt hat hier von uns mitentwickelte Schilder aufgestellt, die dies bestätigen.

Gebiet 3: Sebalder Reichswald / Tennenloher Forst - GESPERRT
Im gesamten Bereich des ehem. Truppenübungsplatz Tennenlohe gilt eine strikte Sperrverordnung aufgrund der Munitionsaltlasten. Hier ist das Betreten/Befahren nur auf ausdrücklich hier (Link auf die Karte) grün markierten Wegen erlaubt. Diese Wege sind alle breite Schotterwege. Trails sind somit alle ausdrücklich verboten.
Verordnumg Tennenlohe
Aktualisierte Verordnung 
Auch hier ist eine Karte, die erlaubte Wege beinhaltet Teil der Verordnung
Karte Verordnung Tennenloher Forst

Die Verbote in den Gebieten 1 und 3 werden von der Polizei kontrolliert!

Die hier gesammelten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns zusammengestellt, jedoch können sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern, sodass wir keine Gewähr für die Gültigkeit übernehmen können.

Mittwoch, 7. Mai 2014

Liebe Mountainbiker,

leider eskaliert im Raum Erlangen gerade die Situation gegenüber Mountainbikern. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Forstamt kontrollieren echte und vermeintliche Wegsperren. Am Rathsberg wurden Wege von Waldbesitzern mit Unterstützung des Landratsamtes ERH massiv zugebaut. Dies behindert mittlerweile auch andere Erholungssuchende.

Bitte helft durch Euer Verhalten mit, dass es im Erlanger Umland nicht zu weiteren solchen Eskalationen kommt!
 
1. Fahre nur auf Wegen!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
2. Lege keine neuen Wege an!
Grund für die lokalen Konflikte ist. u.a. das Einfahren immer neuer Spuren. Begnüge dich mit dem vorhandenen Trailnetz.
3. Hinterlasse keine Spuren!
Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

4. Respektiere andere Naturnutzer!
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Fahre bewusst!
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
6. Nimm Rücksicht auf Tiere!
Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.


(in Anlehnung an DIMB –trail rules)

Wir versuchen, mit den Behörden gemeinsam die vermeintlichen Probleme im konstruktiven Dialog zu lösen.

Vielen Dank für Eure Rücksicht!

IG MTB Erlangen

ig.mtb.erlangen@gmail.com