In
letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von
der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das
Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte
Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht,
begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes.
Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von
Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz.
Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu
aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom
24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll,
begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln
belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der
Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2]
geregelt.
Wer
hier
Lösungen
für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in
zahlreiche
Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt
sich sein Monaten damit,
sich
das
erforderliche Detailwissen anzueignen.
Am
23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht
in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu
nehmen. Da
die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden
zur
Regierung
von Mittelfranken aufgemacht und dort in
zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm
Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen
Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.
Links:
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf