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Sonntag, 7. September 2014

Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart


Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.


Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!


Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.


Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.

Samstag, 26. Juli 2014

Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe

Das beliebteste MTB-Revier zwischen Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:

Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe

Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen)
2014 Polizeikontrollen im gesamten Gebiet
Das gesamte Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe war und ist ist im Prinzip für die Öffentlichkeit betretbar. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen hat das zuständige Landratsamt 1994 die 1. Sperrverordnung erlassen, die das Betreten wegen der Munitionsbelastung auf die befestigten Wege einschränkt. An größeren Wegen wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Wegen der gleichzeitig erlassenen Naturschutzverordnung für den Kernbereich um die ehemalige Range 6 wurden Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet ausweisen. Im Naturschutzgebiet ist Befahren nicht erlaubt, Betreten nur auf den in amtlichen Karten eingezeichneten Wegen. Faktisch wurde das Betreten und Befahren aber geduldet.

Viele Leute sind im Wald unterwegs

Trotz der Verordnungen hat die Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking -Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches gilt für Wanderwege des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V. hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T. Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem Mountainbike unterwegs.

Erste Probleme für Mountainbiker

Für Mountainbiker gab es 2010 erste Probleme nach der Erweiterung des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben. Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.

Kontrollen

Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege
Seit Anfang Juli kontrollieren Polizisten in Uniform und Zivil (z.T. auf Mountainbikes) gemeinsam mit Forstleuten im Bereich der Sperrverordnung. Wer abseits der erlaubten Wege erwischt wird, muß mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Das tut die IG MTB Erlangen

Die IG MTB Erlangen steht mittlweile mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Donnerstag, 8. Mai 2014

Musterbrief für Oberbürgermeister und Landrat



Wir möchten in der aktuellen Situation versuchen den Schritt der politischen Willensbildung zu gehen und die neuen Amtsträger im Landratsamt Erlangen-Höchstadt und Bürgermeisteramt auf die Situation hinzuweisen.
Knapp 1.300 Leute haben sich an der von der IG initiierten um im April 2014 durchgeführten Online-Umfrage beteiligt und unterstützen das Mountainbiken auf vorhandenen, schmalen Wegen. Wenn nur die Hälfte der Teilnehmer je einen Brief an Landrat Tritthart und Oberbürgermeister Dr. Janik schickt, ist das eine deutliche Willensbekundung seitens der Bürger, die hoffentlich nicht ignoriert werden kann. Zumal insbesondere der neue Erlangener Bürgermeister Dr. Janik ausdrücklich eine stärkere Bürgerbeteiligung als wichtige Handlungsmaxime benannt hat.
Die Inhalte des Briefes sind ein Vorschlag und können sehr gern persönlich gefärbt angepasst werden. Die Argumentation ist für uns stimmig, aber wie gesagt bleibt der exakte Inhalt natürlich jedem selbst überlassen. Die Datei ist fertig formatiert, die Anschriften von LR und OB finden sich ebenso darin. Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele an der Aktion beteiligen würden. Natürlich eignet sich der Brief auch, um ihn an andere politische Interessensvertreter, die du vielleicht kennst zu senden.

Verordnungen Naturschutzgebiete & Munitionsaltlasten



In den Wäldern um Erlangen gibt es aktuell zwei Naturschutzgebiete. Eines befindet sich am Bubenreuther Rathsberg, das NSG „Wildnis am Rathsberg“, das zweite  im Tennenloher Forst, das NSG „Tennenloher Forst“. In beiden Naturschutzgebieten ist das Radfahren gänzlich verboten, auch auf breiten geschotterten Forststraßen. Auf Nachfragen bei der zuständigen Abteilung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, sowie der Regierung von Mittelfranken konnte keine hinreichende Argumentation, welche über Vorurteile hinausgeht, als Begründung dargelegt werden. Weder Gutachten noch Beobachtungsstudien liegen den Behörden als Grundlage für diese Verordnung vor. Ignoriert werden hingegen Studien, welche dem Mountainbiken die gleiche Naturverträglichkeit wie dem Wandern/Spazierengehen bescheinigen. Die Auswirkungen auf die Natur unterscheiden sich entsprechend dieser Studien nicht.
Nichtsdestotrotz ist das Verbot in den Schutzgebietsverordnungen verankert und wird aktuell insbesondere in der „Wildnis am Rathsberg“ (Gebiet linkerhand der Straße zwischen Rathsberg und Atzelsberg) massiv kontrolliert und mit einer Ordnungswidrigkeit belegt (beim ersten Verstoß amtliche Verwarnung).

Im Tennenloher Forst ist darüber hinaus mit einer zusätzlichen Verordnung das Begehen und Befahren der naturnahen Wege verboten. Abseits der geschotterten Forststraßen darf der Tennenloher Forst nicht mehr betreten werden. Begründet wird dieses sehr weitreichende Verbot mit Munitionsfunden. Davon betroffen sind zahlreiche ausgewiesene Wanderwege im Tennenloher Forst, sowie Naturdenkmäler, welche nun nicht mehr begangen werden dürfen. Eine hinreichende hinweisende Beschilderung gibt es dafür bislang nicht, da laut Eigenaussage des Landratsamtes „nicht notwendig und die Mittel dafür fehlen“.
Inwiefern ein Gebiet, welches auf Grund der Nutzung als Truppenübungsplatz und Motocrossstrecke zum Naturschutzgebiet wurde, vor dem Erholungssuchenden so weitreichend geschützt werden muss, ist ebenso fraglich wie die Gefahr von Munitionsaltlasten. Zumal die von den Erholungssuchenden genutzten schmalen Wege bereits seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten bestehen und bislang keine Unfälle durch Munitionsaltlasten auf diesen Wegen bekannt sind.
Unter folgendem Link findest du die Schutzgebietsverordnungen, sowie die Verordnung zum Betretungsverbot im Tennenloher Forst.


Ansprechpartner für Fragen zu den Naturschutzgebieten und dem Betretungsverbot beim Landratsamt unter folgendem Link:
http://www.erlangen-hoechstadt.de/natur-artenschutz/ansprechpartnerinnen.html?barrierearm=