Am Mittwoch war in den Erlanger Nachrichten ein Artikel abgedruckt, der unsere Aufmerksamkeit erregt hat.
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/marloffstein-benotigt-eine-fahrerlaubnis-1.4565224
Da die Gültigkeit öffentlicher Verordnungen einer zeitlichen Beschränkung von max. 20 Jahren unterliegt [1], wird derzeit die aus dem Jahre 1996 stammende Verordnung für das Naturschutgebiet "Wildnis am Rathsberg" neu überarbeitet.
Ganz nach derzeit üblicher Vorgehensweise werden Ausnahmen nur noch als Positivliste definiert. Das bedeutet vom Betretungsverbot ausgenommene Wege werden explizit ausgezeichnet und nicht mit Floskeln wie "befestigte, geeignete Wege" beschrieben.
Die neue Verordnung, die Bedürfnisse vieler Naturnutzer außer Acht lässt und der sich darauf beziehende Artikel, welcher Thema - verfehlend in eine einseitige Beschuldigung von Mountainbikern abdriftet, haben uns veranlasst einen Leserbrief zu formulieren. Dieser wird hoffentlich in einer der nächsten Ausgaben zu finden sein. Sollte das nicht der Fall sein, so wollen wir Euch mit der Langfassung des Briefes unseren Standpunkt nicht vorenthalten.
Naturschutzwart
Wilfried Schwarz betont, dass Mountainbiker in der Rathsberger Wildnis
die Natur zerstören würden. Tatsächlich ist es so, dass ein
Mountainbiker durch Befahren eines schmalen Weges diesen nicht mehr
schädigt als ein Fußgänger durch Trittbelastung. Das wird selbst von
Naturschutzverbänden bestätigt. Fakt ist, es existiert kein
naturschutzfachliches Argument gegen das Befahren von Wegen und Pfaden.
Fakt ist leider auch, dass einige Heißsporne unter den Mountainbikern
ordnungswidrig ihre eigenen Trassen gezogen haben, allerdings im
Wesentlichen außerhalb des NSG. Das ist selbstverständlich zu
verurteilen. Es wäre aber naiv zu glauben, dass so etwas am
unmittelbaren Rand eines Ballungsraumes mit einer Sport und Outdoor
begeisterten Bevölkerung unterbleibt. Diese Bevölkerung ist in der
Rathsberger Wildnis auch gerne zu Fuß unterwegs. Es wäre eigentlich
einen Absatz wert gewesen, zu informieren, dass die neue Verordnung auch
das Betretungsverbot präzisiert. Auch Spaziergängern, Walkern und
Joggern ist auf dem Weg von Rathsberg nach Bräuningshof bzw. Atzelsberg
das unmittelbare Naturerlebnis Schluchtwald verboten, beliebte Wege und
Pfade dürfen nicht betreten werden. Es bleibt nur der Umweg über eine
wenig ansprechende Forststraße. Es steht außer Frage, dass auch und
gerade am Rand einer Großstadt Naturschutz betrieben werden muss. Dieser
Naturschutz ist allerdings nur so gut, wie ihn die in die Natur
drängende Masse akzeptiert. Jedes Verbot sollte mit einem alternativen
und attraktiven Angebot verbunden sein, für Fußgänger als auch für
Radfahrer.
Quellen:
[1] Bürgerservice Bayern
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Samstag, 8. August 2015
Mittwoch, 24. September 2014
Wo genau darf ich in Erlangen noch biken?
Durch das verwirrende Verordnungsdurcheinander in den Wäldern in und um Erlangen kann man schon leicht mal den Überblick verlieren. Deshalb hier in aller Kürze zusammengefasst, welche Verordnung für welches Gebiet gilt.
Der zwischen den Pferdekoppeln hindurch führende Weg „Zum Aussichtsturm“ mündet in einer Rechtskurve in den Wald ein. Früher konnte man diesem Weg durch das sog. „Matschloch” bis zum Atzelsberger Keller folgen. Der Weg führt jedoch durch das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“, hier ist per Naturschutzverordnung das Befahren strikt verboten. Ihr könnt jedoch dem Forstweg bis zur nächsten Kreuzung folgen und euch dann rechts halten (Grüner Punkt), auf diesem Weg könnt ihr das Naturschutzgebiet problemlos umfahren, bzw. durchqueren. Die zugehörigen Verordnung und die Aktualisierung von 2015 findet Ihr hier:
Verordnung Wildnis am Rathsberg
Aktualisierung 2015
Im Anhang des 2015er Entwurfs ist eine Karte, die den erlaubten Weg beinhaltet:
2015 Anhang Karte
Gebiet 2: Erlanger Meilwald - ERLAUBT
Im Erlanger Teil des Meilwaldes (östlich der Straße vom Waldkrankenhaus nach Rathsberg gelegen) sind für MTBler alle bestehenden Wege erlaubt. Die Stadt hat hier von uns mitentwickelte Schilder aufgestellt, die dies bestätigen.
Gebiet 3: Sebalder Reichswald / Tennenloher Forst - GESPERRT
Im gesamten Bereich des ehem. Truppenübungsplatz Tennenlohe gilt eine strikte Sperrverordnung aufgrund der Munitionsaltlasten. Hier ist das Betreten/Befahren nur auf ausdrücklich hier (Link auf die Karte) grün markierten Wegen erlaubt. Diese Wege sind alle breite Schotterwege. Trails sind somit alle ausdrücklich verboten.
Verordnumg Tennenlohe
Aktualisierte Verordnung
Auch hier ist eine Karte, die erlaubte Wege beinhaltet Teil der Verordnung
Karte Verordnung Tennenloher Forst
Die Verbote in den Gebieten 1 und 3 werden von der Polizei kontrolliert!
Die hier gesammelten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns zusammengestellt, jedoch können sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern, sodass wir keine Gewähr für die Gültigkeit übernehmen können.
Karte Verordnung Tennenloher Forst
Die Verbote in den Gebieten 1 und 3 werden von der Polizei kontrolliert!
Die hier gesammelten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns zusammengestellt, jedoch können sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern, sodass wir keine Gewähr für die Gültigkeit übernehmen können.
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