Am Mittwoch war in den Erlanger Nachrichten ein Artikel abgedruckt, der unsere Aufmerksamkeit erregt hat.
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/marloffstein-benotigt-eine-fahrerlaubnis-1.4565224
Da die Gültigkeit öffentlicher Verordnungen einer zeitlichen Beschränkung von max. 20 Jahren unterliegt [1], wird derzeit die aus dem Jahre 1996 stammende Verordnung für das Naturschutgebiet "Wildnis am Rathsberg" neu überarbeitet.
Ganz nach derzeit üblicher Vorgehensweise werden Ausnahmen nur noch als Positivliste definiert. Das bedeutet vom Betretungsverbot ausgenommene Wege werden explizit ausgezeichnet und nicht mit Floskeln wie "befestigte, geeignete Wege" beschrieben.
Die neue Verordnung, die Bedürfnisse vieler Naturnutzer außer Acht lässt und der sich darauf beziehende Artikel, welcher Thema - verfehlend in eine einseitige Beschuldigung von Mountainbikern abdriftet, haben uns veranlasst einen Leserbrief zu formulieren. Dieser wird hoffentlich in einer der nächsten Ausgaben zu finden sein. Sollte das nicht der Fall sein, so wollen wir Euch mit der Langfassung des Briefes unseren Standpunkt nicht vorenthalten.
Naturschutzwart
Wilfried Schwarz betont, dass Mountainbiker in der Rathsberger Wildnis
die Natur zerstören würden. Tatsächlich ist es so, dass ein
Mountainbiker durch Befahren eines schmalen Weges diesen nicht mehr
schädigt als ein Fußgänger durch Trittbelastung. Das wird selbst von
Naturschutzverbänden bestätigt. Fakt ist, es existiert kein
naturschutzfachliches Argument gegen das Befahren von Wegen und Pfaden.
Fakt ist leider auch, dass einige Heißsporne unter den Mountainbikern
ordnungswidrig ihre eigenen Trassen gezogen haben, allerdings im
Wesentlichen außerhalb des NSG. Das ist selbstverständlich zu
verurteilen. Es wäre aber naiv zu glauben, dass so etwas am
unmittelbaren Rand eines Ballungsraumes mit einer Sport und Outdoor
begeisterten Bevölkerung unterbleibt. Diese Bevölkerung ist in der
Rathsberger Wildnis auch gerne zu Fuß unterwegs. Es wäre eigentlich
einen Absatz wert gewesen, zu informieren, dass die neue Verordnung auch
das Betretungsverbot präzisiert. Auch Spaziergängern, Walkern und
Joggern ist auf dem Weg von Rathsberg nach Bräuningshof bzw. Atzelsberg
das unmittelbare Naturerlebnis Schluchtwald verboten, beliebte Wege und
Pfade dürfen nicht betreten werden. Es bleibt nur der Umweg über eine
wenig ansprechende Forststraße. Es steht außer Frage, dass auch und
gerade am Rand einer Großstadt Naturschutz betrieben werden muss. Dieser
Naturschutz ist allerdings nur so gut, wie ihn die in die Natur
drängende Masse akzeptiert. Jedes Verbot sollte mit einem alternativen
und attraktiven Angebot verbunden sein, für Fußgänger als auch für
Radfahrer.
Quellen:
[1] Bürgerservice Bayern