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Freitag, 15. Mai 2015

Freiburg und Erlangen

Freiburg und Erlangen – beides mittelgroße Städte mit studentisch geprägtem Flair und fahrradbegeisterter Bevölkerung, die die umliegenden Wälder zur Naherholung nutzt und dabei bevorzugt auf schmalen Wegen unterwegs ist. Sicherlich lassen sich weitere Gemeinsamkeiten finden – allerdings auch entscheidende Unterschiede: Im Gegensatz zu Freiburg, wo Ende April bereits die zweite offiziell genehmigte MTB-Strecke eröffnet wurde, stehen wir in Erlangen in dieser Hinsicht noch ganz am Anfang. Zwar gilt in Freiburg wie in ganz Baden-Württemberg offiziell die Zwei-Meter-Regel, sie wird aber nicht durchgesetzt und so steht in der Breisgaumetropole ein weitläufiges Trailnetz zur Verfügung.
 
Beide Strecken, die „Borderline“, sowie der neue „Canadian Trail“ werden von einem Verein getragen, dem Mountainbike Freiburg e.V. Dieser übernimmt im Rahmen eines mit dem städtischen Forstamt geschlossenen Gestattungsvertrags die Haftung und Verkehrssicherung der auf städtischem Grund angelegten Strecken. Fragen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes wurden in Absprache mit dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg bei der Planung und dem Bau der Trails berücksichtigt. Das Forstamt lobt die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem auf mittlerweile über 500 Mitglieder angewachsenen Verein und verspricht sich von der Genehmigung attraktiver Strecken eine Reduzierung der Anlage illegaler Trails und Vermeidung von Begegnungskonflikten.  

Ein wie wir meinen gelungenes Beispiel, das auch Vorbildcharakter für Erlangen haben sollte. Allerdings sind sich auch die Freiburger Biker weitestgehend einig: Attraktive Abfahrten können helfen, das wilde Anlegen neuer Strecken in den Griff zu bekommen. Strecken wie der neu entstandene Canadian Trail kanalisieren in stark frequentierten Waldgebieten den Verkehr und helfen so Konflikte zu entschärfen. Trotzdem bleibt der Leitgedanke: Mountainbiker wollen ein freies Wegerecht mit wenigen, wohlbegründeten Einschränkungen (Naturschutz, stark frequentierte Spazierwege) und kein Pauschalverbot mit wenigen Ausnahmen. In Erlangen befinden uns derzeit in Dialog mit den zuständigen Stellen und sondieren, ob und wie einzelne bestehende Trails für Mountainbiker attraktiver gestaltet oder neu geschaffen werden können. 

Man kann nur hoffen, dass sich Ämter und Behörden Erfolgsgeschichten wie die Freiburger Trails zum Vorbild nehmen. Probleme können nicht durch Verbote, sondern nur in Zusammenarbeit aller mittels kreativer Ideen gelöst werden. Auf Seiten der Mountainbiker erfordert das Engagement und in kritischen Bereichen die Bereitschaft zur Selbstbeschränkung - das sollte doch kein Problem sein.

Freitag, 24. Oktober 2014

DIMB IG Erlangen und DAV - gemeinsam für Open Trails in Erlangen

Nicht ohne Grund befasst sich die Erlanger Sektion in der aktuellen Ausgabe (Oktober 2014 bis März 2015) mit dem Thema Mountainbiking. Bundesweit sitzen lt. Detlef Beahr, dem 3. Vorstizenden der DAV Sektion Erlangen, rund 400000 DAV Mitglieder an durchschnittlich 32 Tagen im Jahr auf dem Bike.

Die Moutainbiker der Erlanger Sektion stehen den aktuellen Beschränkungen und Verboten ebenso kritisch gegenüber, wie es die Mitglieder der DIMB IG Erlangen tun. Es ist nur logisch Kräfte zu bündeln und gemeinsam für unsere Ziele einzutreten.

Im Rahmen erster informeller Treffen haben die IG MTB Erlangen und der DAV, vertreten durch Detlef Baehr, beschlossen ihre Zusammenarbeit zu vertiefen. Ziel ist die Erarbeitung von Konzepten, die vereinsübergreifend Zustimmung finden. So soll unseren Verhandlungspartnern in Stadt und Landkreis klar gemacht werden, dass wir Mountainbiker keine versprengte Ansammlung von Individualisten sind, sondern dass unser Sport breites Interesse in allen Bevölkerungsschichten findet.

Im Rahmen der Vernetzung mit anderen Verbänden haben wie ein Interview mit Detlef Baehr vom DAV in Arbeit, dass  in Kürze hier und auf unserer Facebook Seite veröffentlicht wird.

Eure
IG MTB Erlangen

Links:
http://www.alpenverein-erlangen.de/chameleon/public/8ab4de74-380e-185a-aceb-27a2d503edb5/erlangenalpin-Winter-1415.pdf (Seite 21)

Sonntag, 12. Oktober 2014

Überwachung von Mountainbikern mit Wildkameras ist datenschutzrechtlich bedenklich.

Die IG MTB Erlangen hat beim Bayrischen Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt. Nach  Auskunft von Direktor Stammel unterliegt der Einsatz von Wildkameras in Waldgebieten der Bayrischen Staatsforsten erheblichen Beschränkungen.
So besteht beim Einsatz solcher Kameras laut einem uns vorliegenden Schreiben vom 02.07.2014 grundsätzlich stets die Gefahr, dass es auch zur Erhebung personenbezogener Daten kommt. Eine Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Identifizierung von natürlichen Personen ist nach Einschätzung von Herrn Direktor Stammel nicht zulässig, da diese durch die in Art. 21a Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BayDSG genannten Aspekte nicht gedeckt ist.

Ausnahmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass "[...]ein Aufenthalt natürlicher Personen im Beobachtungsbereich technisch ausgeschlossen oder völlig unwahrscheinlich ist, bzw. eine Identifikation [...] ausscheidet.". Beim Einsatz von Wildkameras durch öffentliche Stellen rät Direktor Stammel "[...]stets darauf zu achten, dass natürliche Personen nicht erfasst bzw. nicht identifiziert werden können.".

In den in in Art. 21a BayDSG genannten Ausnahmefällen sind die Videoüberwachung, als auch die erhebende Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Falls Ihr bei Euren Ausfahrten Überwachungsmaßnahmen begegnet, die nach Eurer Ansicht rechtlich nicht abgedeckt sind, so teilt uns das bitte mit. Am besten macht Ihr ein Foto und schickt uns eine genaue Beschreibung des Ortes, damit wir uns ggf. mit einer Beschwerde an die zuständigen Stellen wenden können.

Eure DIMB IG Erlangen

Links:
https://www.datenschutz-bayern.de
http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_rahmen.html


Freitag, 12. September 2014

Konzeptpapier Mountainbiken am Rathsberg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/13385175/Konzeptpapier%20Erlanger%20Rathsberg%20V5.pdf
Konzeptpapier Mountainbiken am Erlanger Rathsberg

Die Aufstellung der Schilder auf Erlanger Gebiet des Meilwalds am Rathsberg am 18.9.2014 ist ein erster Schritt für ein respektvolles Miteinander und die gemeinsame Wegenutzung aller Waldbesucher. 
Die Besitzverhätnisse am Rathsberg sind jedoch kompliziert und die Situation für Mountainbiker auf Grund der Wegesperrungen mit Schwerpunkt im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt nicht zufriedenstellend. Daher haben wir in den vergangenen Monaten das Gespräch mit verschiedenen Stellen gesucht und unser Konzept für ein respektvolles Miteinander am Rathsberg vorgestellt.
Das Konzeptpapier zum Mountainbiken am Rathsberg könnt Ihr hier nachlesen.

Samstag, 26. Juli 2014

Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe

Das beliebteste MTB-Revier zwischen Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:

Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe

Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen)
2014 Polizeikontrollen im gesamten Gebiet
Das gesamte Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe war und ist ist im Prinzip für die Öffentlichkeit betretbar. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen hat das zuständige Landratsamt 1994 die 1. Sperrverordnung erlassen, die das Betreten wegen der Munitionsbelastung auf die befestigten Wege einschränkt. An größeren Wegen wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Wegen der gleichzeitig erlassenen Naturschutzverordnung für den Kernbereich um die ehemalige Range 6 wurden Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet ausweisen. Im Naturschutzgebiet ist Befahren nicht erlaubt, Betreten nur auf den in amtlichen Karten eingezeichneten Wegen. Faktisch wurde das Betreten und Befahren aber geduldet.

Viele Leute sind im Wald unterwegs

Trotz der Verordnungen hat die Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking -Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches gilt für Wanderwege des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V. hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T. Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem Mountainbike unterwegs.

Erste Probleme für Mountainbiker

Für Mountainbiker gab es 2010 erste Probleme nach der Erweiterung des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben. Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.

Kontrollen

Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege
Seit Anfang Juli kontrollieren Polizisten in Uniform und Zivil (z.T. auf Mountainbikes) gemeinsam mit Forstleuten im Bereich der Sperrverordnung. Wer abseits der erlaubten Wege erwischt wird, muß mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Das tut die IG MTB Erlangen

Die IG MTB Erlangen steht mittlweile mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Donnerstag, 8. Mai 2014

Informationssammlung zum Mountainbiken in und um Erlangen



Als Vorbereitung auf die Gespräche des Runden Tisches Anfang 2014 hat die IG MTB Erlangen Statistiken, Studien, Gesetzestexte und Informationsmaterial der DIMB gesammelt und ausgewertet. Herausgekommen ist dabei ein knappes Paper, welches Mountainbikern, aber auch Verbänden und Ämtern zuging, um auf dem gleichen Informationsstand diskutieren zu können. Alle Aussagen des Papers finden sich belegt, die verwendeten Studien, Statistiken und Gesetzestexte sind im verlinkten Ordner enthalten, so dass sie überprüft werden können. Darüber hinaus bieten sie Interessierten die Möglichkeit sich eingehender zu informieren.

Hier geht es zu den gesammelten Informationen und zum Paper.