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Samstag, 8. August 2015

Neue Verordnung für Naturschutzgebiet "Wildnis am Rathsberg"

Am Mittwoch war in den Erlanger Nachrichten ein Artikel abgedruckt, der unsere Aufmerksamkeit erregt hat.

http://www.nordbayern.de/region/erlangen/marloffstein-benotigt-eine-fahrerlaubnis-1.4565224

Da die Gültigkeit öffentlicher Verordnungen einer zeitlichen Beschränkung von max. 20 Jahren unterliegt [1], wird derzeit die aus dem Jahre 1996 stammende Verordnung für das Naturschutgebiet "Wildnis am Rathsberg" neu überarbeitet.
Ganz nach derzeit üblicher Vorgehensweise werden Ausnahmen nur noch als Positivliste definiert. Das bedeutet vom Betretungsverbot ausgenommene Wege werden explizit ausgezeichnet und nicht mit Floskeln wie "befestigte, geeignete Wege" beschrieben.

Die neue Verordnung, die Bedürfnisse vieler Naturnutzer außer Acht lässt und der sich darauf beziehende Artikel, welcher Thema - verfehlend in eine einseitige Beschuldigung von Mountainbikern abdriftet, haben uns veranlasst einen Leserbrief zu formulieren. Dieser wird hoffentlich in einer der nächsten Ausgaben zu finden sein. Sollte das nicht der Fall sein, so wollen wir Euch mit der Langfassung des Briefes unseren Standpunkt nicht vorenthalten.

Naturschutzwart Wilfried Schwarz betont, dass Mountainbiker in der Rathsberger Wildnis die Natur zerstören würden. Tatsächlich ist es so, dass ein Mountainbiker durch Befahren eines schmalen Weges diesen nicht mehr schädigt als ein Fußgänger durch Trittbelastung. Das wird selbst von Naturschutzverbänden bestätigt. Fakt ist, es existiert kein naturschutzfachliches Argument gegen das Befahren von Wegen und Pfaden. Fakt ist leider auch, dass einige Heißsporne unter den Mountainbikern ordnungswidrig ihre eigenen Trassen gezogen haben, allerdings im Wesentlichen außerhalb des NSG. Das ist selbstverständlich zu verurteilen. Es wäre aber naiv zu glauben, dass so etwas am unmittelbaren Rand eines Ballungsraumes mit einer Sport und Outdoor begeisterten Bevölkerung unterbleibt. Diese Bevölkerung ist in der Rathsberger Wildnis auch gerne zu Fuß unterwegs. Es wäre eigentlich einen Absatz wert gewesen, zu informieren, dass die neue Verordnung auch das Betretungsverbot präzisiert. Auch Spaziergängern, Walkern und Joggern ist auf dem Weg von Rathsberg nach Bräuningshof bzw. Atzelsberg das unmittelbare Naturerlebnis Schluchtwald verboten, beliebte Wege und Pfade dürfen nicht betreten werden. Es bleibt nur der Umweg über eine wenig ansprechende Forststraße. Es steht außer Frage, dass auch und gerade am Rand einer Großstadt Naturschutz betrieben werden muss. Dieser Naturschutz ist allerdings nur so gut, wie ihn die in die Natur drängende Masse akzeptiert. Jedes Verbot sollte mit einem alternativen und attraktiven Angebot verbunden sein, für Fußgänger als auch für Radfahrer.

Quellen:
[1] Bürgerservice Bayern

Montag, 8. Juni 2015

Und die Jahre ziehen ins Land, doch versperrte Wege haben Bestand.

Über ein Jahr ist es nun her, dass um den Rathsberg auf dem Gebiet der Gemeinde Bubenreuth im dortigen Privatwald die bis dahin gerne von Mountainbikern genutzten Strecken beim Rathsberger Reitstall mit Barrikaden blockiert wurden.


Auch wenn sich nach außen hin nicht viel getan hat seitdem, möchten wir klar stellen, dass die Strecken im Rathsberger Privatwald nicht aufgegeben sind. Die Sachlage ist jedoch kompliziert. Mit diesem Artikel möchten wir darüber berichten, welche Gesetzestexte eine Sperrung von Wegen rechtfertigen könnten und welche anderen Passagen wiederum dagegen sprechen. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie so oft in der Mitte und ist, wie sich zeigen wird, in Bayern nicht so klar fixiert, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Das lässt zumindest die Möglichkeit eines Kompromisses offen und an dem wird, wenn auch hinter den Kulissen, weiterhin gearbeitet.

Als erstes Dokument regelt das Bundeswaldgesetz [1] das Betreten des Waldes. §14 regelt das grundsätzliche Betretungsrecht und erlaubt Reiten und Radfahren gleichermaßen nur auf Wegen. Die Einzelheiten sollen von den Ländern geregelt werden. Eine Definition von "Wegen" fehlt.

In Mittelfranken ist das Bayerische Waldgesetz [2] und dort der Artikel 13 von Interesse. Die dort gewählte Formulierung lässt den gleichen Interpretationsspielraum wie das Bundeswaldgesetz. In Bayern ist lediglich von "geeigneten Wegen" die Rede.

Als dritter relevanter Gesetzestext kommt das Bayerische Naturschutzgesetz [3] ins Spiel, hier insbesondere der Teil 6 zur Erholung in der freien Natur. Die hier formulierten Gesetzestexte sind in vielen Teilen konkreter als die oben genannten. In Artikel 26 steht noch relativ allgemein gehalten, dass jeder das Recht auf Erholung in der freien Natur hat, dabei jedoch auf die Belange der Grundstückseigentümer Rücksicht zu nehmen ist. In Artikel 27 wird auf die Möglichkeit von Sperren hingewiesen, jedoch sind diese lediglich unter den in Artikel 33 genannten Voraussetzungen rechtmäßig.

 Eine dahingehende Beschilderung ist nur wirksam, wenn darauf auch der gesetzliche Grund für die Beschränkung genannt wird. Der wohl interessanteste (weil relevanteste) Grund für eine Sperrung ist in Artikel 33, Absatz 1 formuliert - grob zusammengefasst ist dies das regelmäßige Betreten mit einer damit einhergehenden unzumutbaren Beschädigung oder Verunreinigung des Waldes. Eine solche Sperre ist mindestens einen Monat vorher bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und von dieser zu untersagen, wenn die Sperre den Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung widerspricht.
Insgesamt sind in den Artikeln 26 bis 38 eine Reihe interessanter Passagen, die teilweise die Position der Waldbesitzer unterstreichen, genauso oft aber auch die Position der Naturnutzer unterstützen. Jedem, der sich ein Bild der Sachlage machen will sei an dieser Stelle die Lektüre der etwa 3-4 Seiten Text ans Herz gelegt.

Eine neutrale Bewertung der Situation ist schwierig. Versucht man sich in die Lage der Waldbesitzer zu versetzen, ist es verständlich, dass der hohe Publikumsverkehr auf eigenem Grund und Boden dem ein oder anderen ein Dorn im Auge ist. Insbesondere dann, wenn Müll achtlos liegen gelassen wird, oder man bei Gesprächsversuchen mit Anfeindungen konfrontiert wird. Hier haben wenige Hitzköpfe unter uns Mountainbikern leider viel Porzellan zerschlagen.
Umgekehrt muss man aber auch fest halten, dass die derzeit am Rathsberg angebrachten Sperrungen nach bestehender Gesetzeslage fragwürdig sind. Insbesondere die massiven Baumstämme hinter Rathsberg beim Reitstall beeinträchtigen auch das Betretungsrecht von Spaziergängern, Menschen mit Behinderung, oder Familien mit Kinderwagen etc.

Eine zeitlich unbefristete Sperrung eines auf amtlichen Karten verzeichneten Weges [4] in dieser Form darf aus unserer Sicht nicht sein. Auch wenn die Situation im genannten Areal verworren und eine baldige Lösung nicht in Sicht ist, arbeiten wir weiterhin daran, sodass uns das Befahren dieses schönen Teils unserer geliebten Rathsbergrunde hoffentlich bald wieder möglich sein wird. 












[1] Bundeswaldgesetz
[2] BayWaldG
[3] BayNatSchG
[4] Bayernatlas

Dienstag, 2. Dezember 2014

Polizeiliche Ermittlungen wegen Sachbeschädigung am Rathsberg

Die Situation am Erlanger Rathsberg verkompliziert sich weiter. Nach uns vorliegenden Informationen hat die Polizei Erlangen Ermittlungen wegen Sachbeschädigung am Rathsberg aufgenommen. Nach inoffiziellen Berichten wurden auf dem zum Landkreis gehörigen Gebiet westlich der Rathsberger Straße mehrere "Durchfahrt Verboten" Schilder zerstört. Neben von Privatwaldbesitzern angebrachten Schildern handelt es sich auch um ein offizielles vom LRA Erlangen Höchstadt angebrachtes Fahrradverbotsschild. Dieses Schild ist nun Gegenstand der Untersuchungen.
Sachbeschädigung ist kein geeignetes Mittel, um Unzufriedenheit kund zu tun. Wir von der DIMB IG Erlangen distanzieren uns von jeglicher Art der Sachbeschädigung. Neue Streckenbauten in besagtem Gebiet erregen zusätzlich den Unmut der Waldbesitzer. Streckenbauten dürfen nur in Abstimmung mit den Grundeigentümern erfolgen und wir bitten darum, berechtigte Wegsperrungen zu akzeptieren. In der Diskussion mit anderen Interessengruppen, die letztendlich eine für alle Seiten akzeptable Lösung zum Ziel hat, hoffen wir, dass der beiderseitig respektvolle Umgang gewahrt bleibt.
Die aktuelle Entwicklung überrascht uns allerdings nicht, da wir davon überzeugt sind, dass Verbote und deren immer schärfere Durchsetzung keine Lösung für Erlangen bieten, sondern die Probleme eher verschärfen. Es ist problematisch, dass das Fehlverhalten einzelner zur Bestrafung einer ganzen Gruppe geführt hat. Die getroffenen Maßnahmen scheinen uns zudem unverhältnismäßig - es ist offen, ob die Sperrung von Wegen nicht ggf. sogar im Widerspruch zum allgemeinen Betretungsrecht steht. Die getroffenen Maßnahmen fördern extreme Sichtweisen und zeigen, dass die Breitensportart Mountainbiking nach wie vor sehr einseitig als Störfaktor betrachtet wird.
Hinweise auf eine Ausweitung der Verbote und eine Verschärfung der Strafverfolgung stoßen bei uns auf Unverständnis und zeigen letztendlich, dass nur über das Gespräch eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. "Angebote statt Verbote" ist unserer Meinung nach die einzig zielführende Strategie. Wir von der IG-MTB Erlangen bieten uns als Gesprächspartner an. Wir arbeiten derzeit zusammen mit anderen Verbänden intensiv an einem Konzept für Stadt und Landkreis, das wir in Kürze zur Diskussion stellen wollen. Bitte helft uns indem Ihr respektvollen Umgang wahrt, berechtigte Wegsperrungen akzeptiert und Strechenneubauten unterlasst.

Eure
DIMB IG Erlangen

Mittwoch, 24. September 2014

Wo genau darf ich in Erlangen noch biken?


Durch das verwirrende Verordnungsdurcheinander in den Wäldern in und um Erlangen kann man schon leicht mal den Überblick verlieren. Deshalb hier in aller Kürze zusammengefasst, welche Verordnung für welches Gebiet gilt.



Gebiet 1: Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ unterhalb des Rathsberger Schlosses  - GESPERRT
Der zwischen den Pferdekoppeln hindurch führende Weg „Zum Aussichtsturm“ mündet in einer Rechtskurve in den Wald ein. Früher konnte man diesem Weg durch das sog. „Matschloch” bis zum Atzelsberger Keller folgen. Der Weg führt jedoch durch das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“, hier ist per Naturschutzverordnung das Befahren strikt verboten. Ihr könnt jedoch dem Forstweg bis zur nächsten Kreuzung folgen und euch dann rechts halten (Grüner Punkt), auf diesem Weg könnt ihr das Naturschutzgebiet problemlos umfahren, bzw. durchqueren. Die zugehörigen Verordnung und die Aktualisierung von 2015 findet Ihr hier:
Verordnung Wildnis am Rathsberg
Aktualisierung 2015
Im Anhang des 2015er Entwurfs ist eine Karte, die den erlaubten Weg beinhaltet:
2015 Anhang Karte

Gebiet 2: Erlanger Meilwald - ERLAUBT
Im Erlanger Teil des Meilwaldes (östlich der Straße vom Waldkrankenhaus nach Rathsberg gelegen) sind für MTBler alle bestehenden Wege erlaubt. Die Stadt hat hier von uns mitentwickelte Schilder aufgestellt, die dies bestätigen.

Gebiet 3: Sebalder Reichswald / Tennenloher Forst - GESPERRT
Im gesamten Bereich des ehem. Truppenübungsplatz Tennenlohe gilt eine strikte Sperrverordnung aufgrund der Munitionsaltlasten. Hier ist das Betreten/Befahren nur auf ausdrücklich hier (Link auf die Karte) grün markierten Wegen erlaubt. Diese Wege sind alle breite Schotterwege. Trails sind somit alle ausdrücklich verboten.
Verordnumg Tennenlohe
Aktualisierte Verordnung 
Auch hier ist eine Karte, die erlaubte Wege beinhaltet Teil der Verordnung
Karte Verordnung Tennenloher Forst

Die Verbote in den Gebieten 1 und 3 werden von der Polizei kontrolliert!

Die hier gesammelten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns zusammengestellt, jedoch können sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern, sodass wir keine Gewähr für die Gültigkeit übernehmen können.

Freitag, 12. September 2014

Konzeptpapier Mountainbiken am Rathsberg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/13385175/Konzeptpapier%20Erlanger%20Rathsberg%20V5.pdf
Konzeptpapier Mountainbiken am Erlanger Rathsberg

Die Aufstellung der Schilder auf Erlanger Gebiet des Meilwalds am Rathsberg am 18.9.2014 ist ein erster Schritt für ein respektvolles Miteinander und die gemeinsame Wegenutzung aller Waldbesucher. 
Die Besitzverhätnisse am Rathsberg sind jedoch kompliziert und die Situation für Mountainbiker auf Grund der Wegesperrungen mit Schwerpunkt im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt nicht zufriedenstellend. Daher haben wir in den vergangenen Monaten das Gespräch mit verschiedenen Stellen gesucht und unser Konzept für ein respektvolles Miteinander am Rathsberg vorgestellt.
Das Konzeptpapier zum Mountainbiken am Rathsberg könnt Ihr hier nachlesen.

Schildereinweihung im Erlanger Meilwald

Als ersten Schritt zu einem guten Miteinander im Erlanger Meilwald haben verschiedene Erlanger Interessengruppen gemeinsam mit der Stadt Erlangen ein Schild entworfen, das bei allen Waldnutzern für gegenseitige Rücksichtnahme wirbt. Die Schilder folgen dem Prinzip "Open Trails". Alle dürfen die Wege nutzen - auch Moubtainbiker. Es klappt dann, wenn alle mit Respekt und Rücksicht miteinander umgehen.


"Zur Einweihung der Schilder im Meilwald lädt Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens am Donnerstag den 18. September 2014 um 11 Uhr ein. Ort des geschehens ist die "Handtuchwiese" (Eingang Spardorferstraße). Natürlich kommen Presse und Vertreter der Sponsoren, und besonders die Biker sind herzlich willkommen!"

Mittwoch, 7. Mai 2014

Liebe Mountainbiker,

leider eskaliert im Raum Erlangen gerade die Situation gegenüber Mountainbikern. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und das Forstamt kontrollieren echte und vermeintliche Wegsperren. Am Rathsberg wurden Wege von Waldbesitzern mit Unterstützung des Landratsamtes ERH massiv zugebaut. Dies behindert mittlerweile auch andere Erholungssuchende.

Bitte helft durch Euer Verhalten mit, dass es im Erlanger Umland nicht zu weiteren solchen Eskalationen kommt!
 
1. Fahre nur auf Wegen!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
2. Lege keine neuen Wege an!
Grund für die lokalen Konflikte ist. u.a. das Einfahren immer neuer Spuren. Begnüge dich mit dem vorhandenen Trailnetz.
3. Hinterlasse keine Spuren!
Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

4. Respektiere andere Naturnutzer!
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Fahre bewusst!
Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.
6. Nimm Rücksicht auf Tiere!
Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.


(in Anlehnung an DIMB –trail rules)

Wir versuchen, mit den Behörden gemeinsam die vermeintlichen Probleme im konstruktiven Dialog zu lösen.

Vielen Dank für Eure Rücksicht!

IG MTB Erlangen

ig.mtb.erlangen@gmail.com