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Donnerstag, 21. Juli 2016

Zum Sebalder Reichswald

Die AG Tennenlohe der DIMB IG MTB Erlangen hat in monatelanger Arbeit mit einer Sondergenehmigung eine aufwändige Analyse des im Sebalder Reichswald vorhandenen Trailnetzes außerhalb des Naturschutzgebietes durchgeführt und ein Konzept für ein Trailnetz sowie einen Lösungsvorschlag entwickelt. Das Papier (Download hier) wurde den Behördenvertretern übergeben - zurück bleibt ein Gefühl der Frustration, dass diese Arbeit umsonst gewesen sein könnte.
Auch wenn es in letzter Zeit wieder ruhiger geworden ist um den Sebalder Forst, wollen wir uns aus diesem Anlass nochmals dem Gebiet zwischen Erlangen im Nordwesten und Kalchreuth im Südosten widmen und das bisher Geschehene zusammenfassen.

Ausgangslage


Nach ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes im Juli 2014 wurde 2015 mit den Kontrollen an der Winterleite im Kalchreuther Forst die Vollstreckung der Sperrverordnung fortgesetzt. Die verschiedenen Interessengruppen entfernten sich zusehends voneinander, die Positionen drohten sich zu verhärten.
Aus unserer Sicht war und ist es dringend notwendig, dass alle Parteien die Dimension des Geschehens erfassen. Im folgenden Text versuchen wir zu erklären, warum die Sperrverordnung unter bestimmten Gesichtspunkten durchaus ihre Berechtigung hat, auf der anderen Seite wollen wir aber auch argumentativ belegen, dass der derzeitige Versuch zum Scheitern verurteilt ist. Wenn es das zentrale Anliegen der Verordnung ist, den Bürger vor Gefahren zu schützen, dann sollte die gegenwärtige Beschlusslage nochmals kritisch hinterfragt werden.

Historisches

Unbestritten ist die lange Nutzung des Sebalder Forst als Truppenübungs- und Schießplatz nicht spurlos an dem Waldstück vorübergegangen. Vor allem die aus den Jahren 1939 - 1945 stammenden Altlasten, welche aufgrund des herrschenden Mangels an Übungsgranaten auch aus scharfer Munition bestehen, sowie die Rückstände der Nutzung durch die US-Amerikanischen Truppen sind wohl als besonders kritisch anzusehen. 1993 ist mit dem Abzug der Amerikaner das Gebiet zurück in den Besitz der öffentlichen Hand gefallen, inklusive einer unbekannten Menge teils hochexplosivem Materials, deren Ausmaß und Lokalisation weitgehend unbekannt sind.

Schnell nachdem das Gelände der Öffentlichkeit zugänglich war, wurde die erste Sperrverordnung für das Gebiet am 24.03.1994 verabschiedet, welche das Betreten des Waldes nur auf befestigten Wegen erlaubte. Das Landratsamt Erlangen Höchstadt hat diese nach 20 Jahren auslaufende Verordnung  am 01.04.2014 aktualisiert und konkretisiert, indem eine Karte mit den explizit freigegebenen Wegen angefügt wurde.
Im Sommer 2003 wurde der erste Teil des Pferdegeheges angelegt. Im Vorfeld wurde der Bereich des geplanten Zauns entmunitioniert. Schilderungen der Verantwortlichen nach wurden dabei rund 90 Granaten, teilweise aus der Zeit vor 1945 gefunden. Wie oben geschrieben handelte es sich dabei keineswegs ausschließlich um Übungsmunition.
Im Jahre 2010 wurde dann die Erweiterung des Pferdegeheges um den Bereich im Südwesten des Kugelfangs durchgeführt. Auch hier wurde im Vorfeld entmunitioniert und reichlich Explosivmaterial geborgen. Ungefähr in diesem Zeitraum wurde auch mittels großer, drastisch formulierter Warnschilder auf eine Explosionsgefahr und das Betretungsverbot hingewiesen. Das Landratsamt versichert, dass Verbotsschilder auch vorher schon aufgestellt gewesen wären, dem Autor und anderen befragten Personen ist eine derartige Beschilderung jedoch erst mit Aufstellung der im Artikel der NN gezeigten Schilder bewusst geworden. Zeitgleich mit den Verbotsschildern sind auch "für Radfahrer verboten" Schilder im Bereich des Pferdegeheges aufgestellt und dort erste Kontrollen durchgeführt worden.
Seit dem 01.04.2014 hat sich mit der finalen Version der Sperrverordnung eine erneute Verschlechterung des Status Quo eingestellt. Durch die explizite Angabe erlaubter Wege ist die alte Definition der "befestigten Wege" hinfällig. Die bis dahin bestehende Möglichkeit, einen Weg hinsichtlich eigener Erfahrungen und Vorstellungen als befestigt anzusehen, war damit auch nicht weiter möglich. Im Sommer 2014 wurden die ersten Kontrollen im Bereich des Naturschutzgebietes berichtet. Auch im Sommer 2015 erreichten uns weiterhin Berichte über Polizeikontrollen an der Winterleite. Noch blieb es in den uns bekannten Fällen bei einer mündlichen Verwarnung, es ist nach bestehender Gesetzteslage jederzeit möglich auch Bußgelder zu verhängen.

Welche Argumente bringen die Behördenvertreter

Naturgemäß ist es leichter für uns, die verschiedenen Facetten des Meinungsbildes innerhalb der MTB Gemeinschaft zu erfassen. Aus Gesprächen, Berichten und verschiedenen anderen Quellen lassen sich jedoch einige Kernpunkte in der Argumentation der Behördenvertreter extrahieren.


Ein häufig genanntes Argument ist, dass das tatsächliche Gefährdungspotenzial auf Seiten der Naturnutzer unterschätzt werden würde. Kaum zu glauben, aber leider können die Fundstellen von Sprengkörpern nicht öffentlich gemacht werden, weil die Gefahr zu groß ist, dass an den bezeichneten Stellen gezielt danach gesucht wird. Das Naturschutzgebiet ist der Bereich, in dem die tatsächliche Belastung bedingt durch die dort durchgeführte Kampfmittelräumung am besten bekannt ist. Die Funde im Bereich des Pferdegeheges lassen darauf schließen, dass der gesamte Bereich des Naturschutzgebietes kontaminiert und damit als potenziell lebensgefährlich anzusehen ist. Außerhalb dieses Gebietes werden die Informationen vage. Berichte über Spaziergänger, die Sprengkörper fanden, oder einen Pilzesammler der neben Pilzen auch scharfe Munition gefunden und mitgenommen hatte, verdeutlichen aber, dass ein Risiko besteht. Es besteht die Möglichkeit, anhand so genannter historischer Analysen (Auswertung zeitgeschichtlicher Dokumente und Fotos) abzuschätzen, wo ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Grundsätzlich sind die staatlichen Stellen jedoch der Auffassung, dass Kampfmittel am besten dort aufgehoben sind, wo Sie gerade lagern, solange sichergestellt ist, dass sie dort ungestört liegen. Entmunitionierung ist teuer und gefährlich. Anstatt hohe Kosten, Gefährdung von Menschen (Kampfmittelräumern) und einen nicht abzuschätzenden ökologischen Schaden in Kauf zu nehmen, liegt es für die Behörden auf der Hand die Explosivkörper ungestört liegen zu lassen und dabei eine aus ihrer Sicht vertretbare Beschränkung des Nutzwertes in Kauf zu nehmen.
Damit man sich nicht stillschweigende Inkaufnahme unterstellen lassen muss, ist die Vollstreckung der Verordnung die letztendliche Konsequenz.

Warum die Verordnung nicht angenommen wird

Niemand möchte sich im Krankenhaus mit nur noch einem Bein wieder finden, warum also wird die Verordnung von den Menschen - Hundebesitzern, Mountainbikern, Spaziergängern, Nordic-Walkern, Pilzesammlern gleichermaßen -  nicht angenommen? Hier müssen verschiedene Aspekte betrachtet werden, um zu verstehen, warum die von der Regelung Betroffenen nicht immer bereit sind, sich an diese zu halten.

Im Gegensatz zu den Wäldern des Naturschutzgebietes, in denen nur Forstangestellte und Beamte in Erfüllung ihrer Dientspflicht Betretungsrecht bekommen, ist die Handhabung in den Wäldern des Landkreises inkonsequent. Beispielsweise ist es ohne weitere Gefahrenbelehrung möglich, einen Holzsammelschein zu bekommen, oder sich die Erlaubnis zum Schlagen eines Weihnachtsbaumes zu besorgen. Die Gemeinde Kalchreuth weist sogar Nordic-Walking Strecken aus, die der Sperrverordnung widersprechen. Selbst das Forstamt Erlangen lädt mit der Broschüre "Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im Sebalder Reichswald" zum Besuch von Stätten ein, deren Begehung eine Verletzung der Sperrverordnung notwendig machen. Gleiches gilt für einige über die vom Landratsamt betriebene Seite freizeit-erh.de beworbene Wege.
Im Naturschutzgebiet ist zwar ohnehin das Fahren von Fahrzeugen aller Art verboten, jedoch wird Radfahren auf den geschotterten Wegen geduldet. Die Befahrung entlang des Gatters wird wiederum bestraft, obwohl es sich dabei um einen frei gegebenen Weg im Sinne der Sperrverordnung handelt, welcher jedoch gesondert für Radfahrer gesperrt ist.

Ein weiterer Aspekt ist die zeitliche Entwicklung. Bereits unmittelbar nach Öffnung des Areals entwickelten sich im Bereich der sog. Winterleite Nahe Kalchreuth Mountainbike Trails, die ergänzt durch Zufahrtsstrecken schnell zu beliebten Hausrunden für Sportler der näheren Umgebung wurden. Lange Jahre konnte sich der Sport entwickeln und erfreute sich wachsender Popularität. In der von der in Entstehung befindlichen IG MTB Erlangen im Jahr 2014 durchgeführten Umfrage wurde das Gebiet Tenneloher Forst von etwa 80% der Teilnehmer als häufig frequentiertes Gebiet angegeben. Betrachtet man nur die Teilnehmer der von Umfrage, so legen diese bis 2014 pro Jahr über 50.000 km Strecke in dem betrachteten Gebiet zurück. Dass die tatsächliche Zahl weitaus höher ist erklärt sich von selbst. Die dabei gewählten Wege sind überwiegend verboten, da die erlaubten Wege völlig ungeeignet zur Ausübung des Sports sind. Viele der etablierten Routen werden an manchen Tagen sicher mehr als 100 mal überfahren, von einem Zwischenfall wurde in dieser Zeit nichts bekannt. Diese Entwicklung aufgrund einer angeblichen Gefährdung nun mit verschärften Sanktionen rückgängig machen zu wollen stößt bei vielen auf Unverständnis. Im Zusammenhang mit der oben geschilderten Inkonsequenz steigt die Bereitschaft, das Verbot zu missachten.

Die tatsächliche Gefährdung wird, bedingt durch die langjährige folgenlose Nutzung, von den Erholungssuchenden anders beurteilt, als die Behörden dies tun. Natürlich ist es völlig legitim zu argumentieren, dass diese Einschätzung auf Unkenntnis der Umstände basiert und demzufolge falsch sein muss. Fakt ist aber, dass unter Betrachtung der letzten 20 Jahre Radfahren im Erlanger Stadtgebiet rein statistisch gefährlicher ist, als Mountainbiken im Sebalder Forst.
Innerhalb der Sperrverordnung wird nicht zwischen Flächen hoher und niedriger Gefährdung unterschieden. Andererseits kann wohl ausgeschlossen werden, dass im Bereich des OBI Kreisels die Gefährdung genauso hoch ist, wie innerhalb des Pferdegeheges. Kontrollen in Bereichen vermutlich niedriger Gefährdung, wie z.B. an der Winterleite, legen den Schluss nahe, dass die Verordnung auch missbräuchlich verwendet wird, um andere Interessen zu bedienen. Unserer Auffassung nach begünstigt das Ausmaß des Betretungsverbotes dessen Missachtung in wirklich kritischen Bereichen. Der überzogene Versuch, die Bürger zu schützen führt also letztendlich zu deren Gefährdung.

Nicht zuletzt ist das Gebiet mittlerweile über regionale Grenzen hinaus als Moutainbike Gebiet bekannt. In einschlägigen Internetportalen lassen sich die klassischen Runden in Form von GPS Routen finden. Ein beträchtlicher Anteil der Gelegenheitsradler wird erstaunt sein, wenn er auf einer dieser Routen von der Polizei informiert wird, dass er mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden kann, da diese Information die Mountainbiker - aber auch die anderen Zielgruppen des Verbotes - gar nicht erst erreicht hat.

Was kann man tun

Das Dilemma ist nicht von der Hand zu weisen. Den Behörden kann es nicht zum  Vorwurf gemacht werden, dass sie die Bürger schützen wollen. Die im Internet teilweise extrem hitzig geführten Diskussionen sind hierfür nicht die richtige Antwort. Auf der anderen Seite stehen aber mündige Bürger, die sich nicht gegen ihren Willen schützen lassen wollen und zum Teil bedingt durch oben genannte Argumente an der Notwendigkeit dieses umfassenden Schutzes zweifeln. Die große Zahl von Erholungssuchenden, welche den Sebalder Forst nutzen, um ihren Bewegungsdrang auszuleben, wird von den Forstbehörden vermutlich ebenfalls unterschätzt. Dass es hierfür nicht genügt, ausschließlich geschotterte Wege zur Verfügung zu stellen, kann ein Nicht-Mountainbiker vermutlich schlecht nachvollziehen.


Die aus unserer Sicht logische Konsequenz ist, dass die Sperrverordnung in der jetzigen Form überdacht werden muss. Nötigenfalls sind neue Gutachten zu erstellen und weniger gefährdete Bereiche soweit verantwortbar wieder frei zu geben, um die Einhaltung des Betretungsverbotes in hochgefährdeten Gebieten zu fördern.
Weiterhin sollte eine konsequente Linie im Umgang mit dem Betretungsverbot umgesetzt werden. Wo eine Gefährdung besteht, besteht diese für alle Bevölkerungsgruppen. Kontrollen sollten vornehmlich in Gebieten erfolgen, in denen auch eine hohe Gefährdung vermutet wird und nicht dort, wo überdurchschnittlich viele Mountainbiker anzutreffen sind. Besonders kritische Bereiche sollten, sofern nicht schon geschehen, eingezäunt werden.
Nicht zuletzt empfehlen wir ein höheres Maß an Transparenz den Bürgern gegenüber. Die Zeiten, in denen mit Verbot und Keule Gesetze durchgesetzt werden konnten sind vorbei. Wer möchte, dass mündige Bürger aus ihrer Sicht fragwürdige Bestimmungen einhalten, der muss die Bürger von deren Notwendigkeit überzeugen.
Hinsichtlich der Verbreitung von Streckenprofilen im Sebalder Forst kann veranlasst werden, dass diese Routen wieder aus den GPS-Portalen genommen werden. Es sollte versucht werden, die Information über die Gefährdungslage in den Gebieten nicht nur passiv (z.B. über die Website des LRA ERH), sondern auch aktiv, z.B. über die einschlägigen Tourenportale, zu verbreiten.

Ob hinsichtlich der Sperrverordnung noch Bewegung zu erwarten ist kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. In näherer Zukunft sicherlich nicht. Die Behörden scheinen zufrieden mit der aus ihrer Sicht sinnvollen und auch bequemen Lösung. Dass die Verordnung zu einer Verringerung des Publikumsverkehrs führen wird ist derzeit nur mit massivem personellen Aufwand seitens der Kontrollinstanzen vorstellbar und wenn, dann wird der Effekt nur von kurzer Dauer sein. Wir können nur den Willen zur Zusammenarbeit betonen und hoffen auf die Vernunft der Naturnutzer, aber auch auf ein Gespür für Verhältnismäßigkeit bei etwaigen Kontrollen. Ob man zum Zwecke des persönlichen Ausgleichs bereit ist Gesetze zu missachten, das muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Vielleicht gibt es ja doch Alternativen, die bisher noch nicht in Betracht gezogen wurden? Wir sind jedoch nicht so naiv zu denken, dass alle Erholungssuchenden bereit sind, ihre über 20 Jahre gepflegten Gewohnheiten aufzugeben. Sollte man sich entschließen, aller Warnungen zum Trotz die gesperrten Gebiete des Sebalder Reichswaldes auf nicht genehmigten Wegen zu betreten, dann empfehlen wir, soweit möglich zumindest den Bereich höchster Gefährdung innerhalb des Naturschutzgebietes bis auf weiteres zu meiden und vor allem die Neuanlage von Strecken zu unterlassen.


In diesem Sinne,
keep on riding (safe places)

IG MTB Erlangen

Quellen:
[1] LRA ERH
[2] Verordnung NSG Tennenlohe
[3] Projekt Wildpferde
[4] DBU Projekt Wildpferde
[5] Erlanger Nachrichten
[6] Gemeinde Kalchreuth
[7] Landkreis ERH
[8] Range Tennenlohe
[9] Horneber, Helmut Die Übungsplätze der Erlanger Garnisonen im Sebalder Reichswald 1868 bis 1994, Erlanger Bausteine zur fränkischen Heimatforschung Band 43
[10]  Stadt Erlangen Verkehrsstatistik
[11] GPS Tourinfo 

Dienstag, 5. Mai 2015

Vermintes Gelände


In letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht, begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes. Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz. Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom 24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll, begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2] geregelt.

Wer hier Lösungen für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in zahlreiche Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt sich sein Monaten damit, sich das erforderliche Detailwissen anzueignen. Am 23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu nehmen. Da die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden zur Regierung von Mittelfranken aufgemacht und dort in zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.


Im nächsten Schritt wird sich die AG Tennenlohe kritisch mit der oben genannten Sperrverordnung auseinandersetzen, da auch hier noch verschiedene Fragen für uns offen sind. Wir wollen verstehen, wie hoch die Gefährdung durch Munition im Bereich des Sperrgebietes tatsächlich ist. Nach unserem Verständnis gibt es im Bereich der ehemaligen Range 6 stark belastete Bereiche. Diese liegen alle im Naturschutzgebiet, sind aber z.T. nicht gesichert. In den Außenbereichen des ehemaligen Schießplatzes – z.B. an der Winterleite - ist nach Gesprächen mit Fachleuten dagegen kaum mit einer Munitionsbelastung zu rechnen. Trotzdem gilt dort auch eine Sperrverordnung, die das Betreten außerhalb der Schotterwege verbietet. Warum ausgerechnet dort ein Schwerpunkt der Polizeikontrollen ist, ist zu klären. Wahrlich keine „glamourösen“ Neuigkeiten, aber das ist akribische Hintergrundrecherche nie, sie muss aber gemacht werden, wenn man als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden und fundierte Lösungen erarbeiten möchte.

Links:
[1] http://www.erlangen-hoechstadt.de/sicherheit-ordnung/verordnung-tennenlohe.html
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf

Sonntag, 7. September 2014

Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart


Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.


Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!


Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.


Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.

Samstag, 26. Juli 2014

Mountainbiken im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe

Das beliebteste MTB-Revier zwischen Nürnberg und Erlangen ist der Sebalder Reichswald. Der Bereich nördlich der Autobahn A3 liegt in Landkreis Erlangen-Höchstadt war in den vergangenen 140 Jahren zum größten Teil militärisch genutzt. 79% der regionalen Mountainbiker fahren in diesem Gebiet. Obwohl es jahrzehntelang keine Probleme oder nennenswerte Konflikte gab, gibt es seit 2011 in dem Bereich Polizeikontrollen und Eskalationen. Deshalb hier einige Hintergründe zum Thema:

Kleine Historie des ehemaligen Schiessplatzes Tennenlohe

Bild 1: Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenloher mit Naturschutzgebiet (grüne Umrandung) und Geschossbereichen der Schiessbahnen (schwarze Umrandungen)
2014 Polizeikontrollen im gesamten Gebiet
Das gesamte Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe war und ist ist im Prinzip für die Öffentlichkeit betretbar. Nach dem Abzug der amerikanischen Truppen hat das zuständige Landratsamt 1994 die 1. Sperrverordnung erlassen, die das Betreten wegen der Munitionsbelastung auf die befestigten Wege einschränkt. An größeren Wegen wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Wegen der gleichzeitig erlassenen Naturschutzverordnung für den Kernbereich um die ehemalige Range 6 wurden Schilder aufgestellt, die das Naturschutzgebiet ausweisen. Im Naturschutzgebiet ist Befahren nicht erlaubt, Betreten nur auf den in amtlichen Karten eingezeichneten Wegen. Faktisch wurde das Betreten und Befahren aber geduldet.

Viele Leute sind im Wald unterwegs

Trotz der Verordnungen hat die Gemeinde Kalchreuth nämlich im Bereich der 1. Sperrverordnung Nordic-Walking -Strecken ausgewiesen, die z.T. über Wege führen, die gemäß der Sperrverodnung nicht mehr betreten werden dürften. Gleiches gilt für Wanderwege des Fränkische-Alb-Vereins. Der Verein Sebalder Reichswald e.V. hat an Naturdenkmälern abseits der Schotterwege Tafeln und z.T. Bänke aufgestellt, die zum Ausruhen einladen und bis heute gepflegt werden. Selbst das Forstamt Erlangen hat 2004 die Broschüre„Gedenksteine, Quellen und andere Besonderheiten im SebalderReichswald“ herausgegeben, die z.T. zum Besuch von Bereichen des Forstes einlädt, deren Betreten nach der 1. Sperrverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Autor dieser Zeilen war im Bereich der Kalchreuther Winterleite und des Naturschutzgebietes um das heutige Pferdegehege seit 1989 problemlos mit dem Mountainbike unterwegs.

Erste Probleme für Mountainbiker

Für Mountainbiker gab es 2010 erste Probleme nach der Erweiterung des Pferdeheges nach Südwesten. Der beliebte Trail am Kugelfangwall war damit durchschnitten. Das Landratsamt ließ Verbotsschilder für Radfahrer um das Pferdegehege aufstellen, die Fußgängern einen Vorwand zur Maßregelung von Mountainbikern gaben. Wo jahrzehntelang genügend Platz für alle war, gab es jetzt Konflikte. Um das Gehege herum entstanden neue Trails als Ausweichstrecken. Auch an der Kalchreuther Winterleite enstanden neue Trails, die bis heute immer mehr Mountainbiker anziehen. Dank Internet, GPS und Apps kann heute jeder die Trails sehr einfach finden und weiterverbreiten. Selbst neue Trails sind schnell online und führen zu noch mehr MTB-Verkehr. Die an einigen Stellen geschaufelten Kicker und Anlieger fielen irgendwann auch dem tolerantesten Forstmitarbeiter ins Auge.
Zum 1.4.2014 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt nach 20 Jahren eine neue Sperrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz erlassen. Die Verordnung unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von der alten Verordnung von 1994. Sie konkretisiert aber die Sperrung durch eine Karte und die verschärfte Androhung von bis zu 1000 Euro Bussgeld.

Kontrollen

Bild 2: Karte der Sperrverordnung vom 1.4.2014 mit Festlegung der betretbaren Wege
Seit Anfang Juli kontrollieren Polizisten in Uniform und Zivil (z.T. auf Mountainbikes) gemeinsam mit Forstleuten im Bereich der Sperrverordnung. Wer abseits der erlaubten Wege erwischt wird, muß mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.

Das tut die IG MTB Erlangen

Die IG MTB Erlangen steht mittlweile mit dem Landkreis ERH im Gepräch. Im Landratsamt und anderen Behörden gibt es viele zuständige Ansprechpartner, die für unterschiedliche Aspekte in dem Gebiet verantwortlich sind und nicht immer abgestimmt vorgehen. Deshalb ist eine Lösungsfindung ein zähes Geschäft. Wir bleiben dran und werden Euch auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Donnerstag, 8. Mai 2014

Verordnungen Naturschutzgebiete & Munitionsaltlasten



In den Wäldern um Erlangen gibt es aktuell zwei Naturschutzgebiete. Eines befindet sich am Bubenreuther Rathsberg, das NSG „Wildnis am Rathsberg“, das zweite  im Tennenloher Forst, das NSG „Tennenloher Forst“. In beiden Naturschutzgebieten ist das Radfahren gänzlich verboten, auch auf breiten geschotterten Forststraßen. Auf Nachfragen bei der zuständigen Abteilung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, sowie der Regierung von Mittelfranken konnte keine hinreichende Argumentation, welche über Vorurteile hinausgeht, als Begründung dargelegt werden. Weder Gutachten noch Beobachtungsstudien liegen den Behörden als Grundlage für diese Verordnung vor. Ignoriert werden hingegen Studien, welche dem Mountainbiken die gleiche Naturverträglichkeit wie dem Wandern/Spazierengehen bescheinigen. Die Auswirkungen auf die Natur unterscheiden sich entsprechend dieser Studien nicht.
Nichtsdestotrotz ist das Verbot in den Schutzgebietsverordnungen verankert und wird aktuell insbesondere in der „Wildnis am Rathsberg“ (Gebiet linkerhand der Straße zwischen Rathsberg und Atzelsberg) massiv kontrolliert und mit einer Ordnungswidrigkeit belegt (beim ersten Verstoß amtliche Verwarnung).

Im Tennenloher Forst ist darüber hinaus mit einer zusätzlichen Verordnung das Begehen und Befahren der naturnahen Wege verboten. Abseits der geschotterten Forststraßen darf der Tennenloher Forst nicht mehr betreten werden. Begründet wird dieses sehr weitreichende Verbot mit Munitionsfunden. Davon betroffen sind zahlreiche ausgewiesene Wanderwege im Tennenloher Forst, sowie Naturdenkmäler, welche nun nicht mehr begangen werden dürfen. Eine hinreichende hinweisende Beschilderung gibt es dafür bislang nicht, da laut Eigenaussage des Landratsamtes „nicht notwendig und die Mittel dafür fehlen“.
Inwiefern ein Gebiet, welches auf Grund der Nutzung als Truppenübungsplatz und Motocrossstrecke zum Naturschutzgebiet wurde, vor dem Erholungssuchenden so weitreichend geschützt werden muss, ist ebenso fraglich wie die Gefahr von Munitionsaltlasten. Zumal die von den Erholungssuchenden genutzten schmalen Wege bereits seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten bestehen und bislang keine Unfälle durch Munitionsaltlasten auf diesen Wegen bekannt sind.
Unter folgendem Link findest du die Schutzgebietsverordnungen, sowie die Verordnung zum Betretungsverbot im Tennenloher Forst.


Ansprechpartner für Fragen zu den Naturschutzgebieten und dem Betretungsverbot beim Landratsamt unter folgendem Link:
http://www.erlangen-hoechstadt.de/natur-artenschutz/ansprechpartnerinnen.html?barrierearm=