Wie im August berichtet ist eine neue Verordnung für das Naturschutzgebiet "Wildnis am Rathsberg" in Arbeit, bei deren
Gestaltung auch die DIMB IG Erlangen an der Seite des DAV mitzuwirken versucht.
Insbesondere die Präzisierung des Betretungsrechts, welches in der neuen
Fassung für Fußgänger und Radfahrer nur noch einen breiten Schotterweg vorsieht, ist uns ein Dorn im
Auge.
Leider lässt eine uns vorliegende Antwort der Regierung von
Mittelfranken nicht auf eine Anpassung des Verordnungsentwurfes hoffen.
Unser Vorschlag, einen weitgehend naturbelassenen Weg durch das
Naturschutzgebiet für Fußgänger und MTBer frei zu geben wird demnach
keine Berücksichtigung finden. U. a. werden die Konflikte zwischen
Privatwaldbesitzern und MTBern angeführt, um die Ablehnung zu
rechtfertigen. Die Frage, wie dem Drang der Bevölkerung nach sportlichem
Ausgleich in ursprünglicher Natur Rechnung getragen werden kann, bleibt
unbeantwortet.
Aus unserer Sicht ein weiterer Schritt in die falsche
Richtung, der anstatt zur Entspannung wohl eher zu einer Verschärfung
der gegenwärtigen Problematik beitragen wird.
Die, wie z.B. am südwestlichen Ende des Gebiets angebrachten "Radfahren verboten" Schilder legen dem Besucher nahe, dass ein Betreten zu Fuß erlaubt wäre. Auch das ist verboten! Diese einseitige Beschilderung lässt den Schluss zu, dass es damit nicht primär um den Schutz der Natur, sondern um die Diskriminierung von Mountainbikern geht.