Montag, 8. Juni 2015

Und die Jahre ziehen ins Land, doch versperrte Wege haben Bestand.

Über ein Jahr ist es nun her, dass um den Rathsberg auf dem Gebiet der Gemeinde Bubenreuth im dortigen Privatwald die bis dahin gerne von Mountainbikern genutzten Strecken beim Rathsberger Reitstall mit Barrikaden blockiert wurden.


Auch wenn sich nach außen hin nicht viel getan hat seitdem, möchten wir klar stellen, dass die Strecken im Rathsberger Privatwald nicht aufgegeben sind. Die Sachlage ist jedoch kompliziert. Mit diesem Artikel möchten wir darüber berichten, welche Gesetzestexte eine Sperrung von Wegen rechtfertigen könnten und welche anderen Passagen wiederum dagegen sprechen. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie so oft in der Mitte und ist, wie sich zeigen wird, in Bayern nicht so klar fixiert, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Das lässt zumindest die Möglichkeit eines Kompromisses offen und an dem wird, wenn auch hinter den Kulissen, weiterhin gearbeitet.

Als erstes Dokument regelt das Bundeswaldgesetz [1] das Betreten des Waldes. §14 regelt das grundsätzliche Betretungsrecht und erlaubt Reiten und Radfahren gleichermaßen nur auf Wegen. Die Einzelheiten sollen von den Ländern geregelt werden. Eine Definition von "Wegen" fehlt.

In Mittelfranken ist das Bayerische Waldgesetz [2] und dort der Artikel 13 von Interesse. Die dort gewählte Formulierung lässt den gleichen Interpretationsspielraum wie das Bundeswaldgesetz. In Bayern ist lediglich von "geeigneten Wegen" die Rede.

Als dritter relevanter Gesetzestext kommt das Bayerische Naturschutzgesetz [3] ins Spiel, hier insbesondere der Teil 6 zur Erholung in der freien Natur. Die hier formulierten Gesetzestexte sind in vielen Teilen konkreter als die oben genannten. In Artikel 26 steht noch relativ allgemein gehalten, dass jeder das Recht auf Erholung in der freien Natur hat, dabei jedoch auf die Belange der Grundstückseigentümer Rücksicht zu nehmen ist. In Artikel 27 wird auf die Möglichkeit von Sperren hingewiesen, jedoch sind diese lediglich unter den in Artikel 33 genannten Voraussetzungen rechtmäßig.

 Eine dahingehende Beschilderung ist nur wirksam, wenn darauf auch der gesetzliche Grund für die Beschränkung genannt wird. Der wohl interessanteste (weil relevanteste) Grund für eine Sperrung ist in Artikel 33, Absatz 1 formuliert - grob zusammengefasst ist dies das regelmäßige Betreten mit einer damit einhergehenden unzumutbaren Beschädigung oder Verunreinigung des Waldes. Eine solche Sperre ist mindestens einen Monat vorher bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und von dieser zu untersagen, wenn die Sperre den Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung widerspricht.
Insgesamt sind in den Artikeln 26 bis 38 eine Reihe interessanter Passagen, die teilweise die Position der Waldbesitzer unterstreichen, genauso oft aber auch die Position der Naturnutzer unterstützen. Jedem, der sich ein Bild der Sachlage machen will sei an dieser Stelle die Lektüre der etwa 3-4 Seiten Text ans Herz gelegt.

Eine neutrale Bewertung der Situation ist schwierig. Versucht man sich in die Lage der Waldbesitzer zu versetzen, ist es verständlich, dass der hohe Publikumsverkehr auf eigenem Grund und Boden dem ein oder anderen ein Dorn im Auge ist. Insbesondere dann, wenn Müll achtlos liegen gelassen wird, oder man bei Gesprächsversuchen mit Anfeindungen konfrontiert wird. Hier haben wenige Hitzköpfe unter uns Mountainbikern leider viel Porzellan zerschlagen.
Umgekehrt muss man aber auch fest halten, dass die derzeit am Rathsberg angebrachten Sperrungen nach bestehender Gesetzeslage fragwürdig sind. Insbesondere die massiven Baumstämme hinter Rathsberg beim Reitstall beeinträchtigen auch das Betretungsrecht von Spaziergängern, Menschen mit Behinderung, oder Familien mit Kinderwagen etc.

Eine zeitlich unbefristete Sperrung eines auf amtlichen Karten verzeichneten Weges [4] in dieser Form darf aus unserer Sicht nicht sein. Auch wenn die Situation im genannten Areal verworren und eine baldige Lösung nicht in Sicht ist, arbeiten wir weiterhin daran, sodass uns das Befahren dieses schönen Teils unserer geliebten Rathsbergrunde hoffentlich bald wieder möglich sein wird. 












[1] Bundeswaldgesetz
[2] BayWaldG
[3] BayNatSchG
[4] Bayernatlas

Freitag, 15. Mai 2015

Freiburg und Erlangen

Freiburg und Erlangen – beides mittelgroße Städte mit studentisch geprägtem Flair und fahrradbegeisterter Bevölkerung, die die umliegenden Wälder zur Naherholung nutzt und dabei bevorzugt auf schmalen Wegen unterwegs ist. Sicherlich lassen sich weitere Gemeinsamkeiten finden – allerdings auch entscheidende Unterschiede: Im Gegensatz zu Freiburg, wo Ende April bereits die zweite offiziell genehmigte MTB-Strecke eröffnet wurde, stehen wir in Erlangen in dieser Hinsicht noch ganz am Anfang. Zwar gilt in Freiburg wie in ganz Baden-Württemberg offiziell die Zwei-Meter-Regel, sie wird aber nicht durchgesetzt und so steht in der Breisgaumetropole ein weitläufiges Trailnetz zur Verfügung.
 
Beide Strecken, die „Borderline“, sowie der neue „Canadian Trail“ werden von einem Verein getragen, dem Mountainbike Freiburg e.V. Dieser übernimmt im Rahmen eines mit dem städtischen Forstamt geschlossenen Gestattungsvertrags die Haftung und Verkehrssicherung der auf städtischem Grund angelegten Strecken. Fragen des Denkmalschutzes und des Naturschutzes wurden in Absprache mit dem Umweltschutzamt der Stadt Freiburg bei der Planung und dem Bau der Trails berücksichtigt. Das Forstamt lobt die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem auf mittlerweile über 500 Mitglieder angewachsenen Verein und verspricht sich von der Genehmigung attraktiver Strecken eine Reduzierung der Anlage illegaler Trails und Vermeidung von Begegnungskonflikten.  

Ein wie wir meinen gelungenes Beispiel, das auch Vorbildcharakter für Erlangen haben sollte. Allerdings sind sich auch die Freiburger Biker weitestgehend einig: Attraktive Abfahrten können helfen, das wilde Anlegen neuer Strecken in den Griff zu bekommen. Strecken wie der neu entstandene Canadian Trail kanalisieren in stark frequentierten Waldgebieten den Verkehr und helfen so Konflikte zu entschärfen. Trotzdem bleibt der Leitgedanke: Mountainbiker wollen ein freies Wegerecht mit wenigen, wohlbegründeten Einschränkungen (Naturschutz, stark frequentierte Spazierwege) und kein Pauschalverbot mit wenigen Ausnahmen. In Erlangen befinden uns derzeit in Dialog mit den zuständigen Stellen und sondieren, ob und wie einzelne bestehende Trails für Mountainbiker attraktiver gestaltet oder neu geschaffen werden können. 

Man kann nur hoffen, dass sich Ämter und Behörden Erfolgsgeschichten wie die Freiburger Trails zum Vorbild nehmen. Probleme können nicht durch Verbote, sondern nur in Zusammenarbeit aller mittels kreativer Ideen gelöst werden. Auf Seiten der Mountainbiker erfordert das Engagement und in kritischen Bereichen die Bereitschaft zur Selbstbeschränkung - das sollte doch kein Problem sein.

Dienstag, 5. Mai 2015

Vermintes Gelände


In letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht, begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes. Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz. Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom 24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll, begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2] geregelt.

Wer hier Lösungen für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in zahlreiche Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt sich sein Monaten damit, sich das erforderliche Detailwissen anzueignen. Am 23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu nehmen. Da die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden zur Regierung von Mittelfranken aufgemacht und dort in zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.


Im nächsten Schritt wird sich die AG Tennenlohe kritisch mit der oben genannten Sperrverordnung auseinandersetzen, da auch hier noch verschiedene Fragen für uns offen sind. Wir wollen verstehen, wie hoch die Gefährdung durch Munition im Bereich des Sperrgebietes tatsächlich ist. Nach unserem Verständnis gibt es im Bereich der ehemaligen Range 6 stark belastete Bereiche. Diese liegen alle im Naturschutzgebiet, sind aber z.T. nicht gesichert. In den Außenbereichen des ehemaligen Schießplatzes – z.B. an der Winterleite - ist nach Gesprächen mit Fachleuten dagegen kaum mit einer Munitionsbelastung zu rechnen. Trotzdem gilt dort auch eine Sperrverordnung, die das Betreten außerhalb der Schotterwege verbietet. Warum ausgerechnet dort ein Schwerpunkt der Polizeikontrollen ist, ist zu klären. Wahrlich keine „glamourösen“ Neuigkeiten, aber das ist akribische Hintergrundrecherche nie, sie muss aber gemacht werden, wenn man als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden und fundierte Lösungen erarbeiten möchte.

Links:
[1] http://www.erlangen-hoechstadt.de/sicherheit-ordnung/verordnung-tennenlohe.html
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf

Sonntag, 19. April 2015

Pumptrack - Es tut sich was in Erlangen!

Auf Initiative des Amtes für Soziokultur („Spielplatzamt“) wird der Pumptrack am Easthouse im Röthelheimpark saniert. Wir finden’s super, dass das Amt uns als Experten hinzuzieht und wir dieses tolle Projekt engagiert begleiten können. Wie der Stand ist und wie’s vorangeht, könnt ihr in den kommenden Monaten auf unserer Facebook-Seite und dem Blog verfolgen.


Worum geht’s?  

Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbike Strecke (engl. kurz track). Das Ziel ist es, darauf ohne zu treten durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzubauen. Ein professionell angelegter Pumptrack stellt eine hervorragende Einstiegsmöglichkeit für interessierte Kinder und Jugendliche in den Radsport dar – ist aber auch für Erwachsene ein toller Übungsplatz zur Verbesserung der Fahrtechnik. Eine solche Anlage stellt einen attraktiven zentralen Treffpunkt besonders für junge Mountainbiker dar. Aus unserer Sicht ist ein solcher Ort über den sportlichen Aspekt hinaus ein wichtiges Bindeglied, um altersübergreifend über z.B. neue Projekte oder aktuelle Entwicklungen zu informieren.
  
Wie ist der aktuelle Stand?
Die bestehende Strecke befindet sich in einem schlechten Zustand. Das Spielplatzamt plant derzeit eine Neugestaltung der Anlage und nimmt hierfür die Unterstützung der DIMB IG Erlangen in Anspruch. Als professioneller Ansprechpartner für den Bau derartiger Strecken wurde der RC50 Erlangen (betreibt die BMX-Bahn in Erlangen) hinzugezogen. In einem gemeinsamen Projekt wird derzeit die neue Streckenführung geplant. Es wird besonders darauf geachtet, dass sowohl fortgeschrittene Fahrer, als auch Anfänger die Anlage nutzen können.

Am 15. April fand eine Besprechung mit den Ansprechpartnern des Spielplatzamtes und dem RC50  statt, um die Planungsunterlagen durchzusprechen und die drei geplanten Varianten der Streckenführung zu diskutieren. Anschließend wurden die Varianten vor Ort begutachtet. 

Wie geht’s weiter?

Es ist geplant, die Pläne idealerweise bis September/ Oktober umzusetzen. Ob das klappt, hängt auch von der Witterung ab – bis dahin ist aber noch viel zu tun: Planung weiter ausarbeiten, Zuständigkeiten klären, Baumaterial organisieren etc.

 

Ihr wollt Euch engagieren?

Das finale Shapen des Tracks und Aufbringen von Mineralbeton wird in Handarbeit an einem Aktionstag, idealerweise einem Samstag, erfolgen. Fleißige Helfer jeder Art sind herzlich willkommen, also schon einmal vormerken!
Wenn Ihr über das Projekt informiert werden oder euch auch selbst engagieren möchtet, schreibt uns einfach eine Mail an ig.erlangen[at]dimb.de

Samstag, 14. März 2015

Damit sich im Wald alle wieder grün sind.

...lautet der letzte Satz einer Fernsehdoku zum Thema Mountainbiking in deutschen Wäldern, die am 22.02.2015 im Vorabendprogramm des ZDF ausgestrahlt wurde.
Nun ist die Doku-Reihe Terra-Xpress nicht gerade für sachliche Berichterstattung bekannt - der Zuschauer will schließlich unterhalten werden - trotzdem zeigt der Beitrag, dass Erlangen kein Einzelfall ist und auch andere Regionen mit Problemen im Hinblick auf Mountainbiking im öffentlichen Raum zu kämpfen haben. Ein interessanter Aspekt des Beitrags ist, dass Baden-Württemberg Schauplatz des Geschehens ist. Das Ländle im Südwesten unserer Republik ist das einzige Bundesland in Deutschland, das es Mountainbikern verbietet auf Wegen von einer Breite kleiner als 2 Meter zu fahren. Das zeigt uns eindrücklich, dass sinnlose Verbote letztendlich eher Konflikte erzeugen, als zu lösen. Auch wenn der ausgestrahlte Bericht etwas sensationslüstern wirkt und Drahtseil-, oder Stacheldrahtfallen glücklicherweise nicht zu den alltäglichen Bedrohungen auf der abendlichen Runde zählen, sind diese dennoch keine Erfindung. Berichte dieser Art gibt es immer wieder. Man kann nur hoffen, dass Behördenvertreter anderer Regionen, insbesondere unserer, die richtigen Schlüsse ziehen und begreifen, dass unser Sport nicht einfach ausgesperrt werden kann. Konflikte lassen sich nur durch hinreichende Angebote begrenzen. Die letzten Minuten der Doku lassen letztendlich auch nur diesen Schluss zu. Dass sich alle grün sind wird man zwar nie erwarten dürfen, aber immerhin lässt sich vermeiden, dass alle gleich rot sehen.
Wer sich den Bericht mal ansehen möchte kann das in der ZDF Mediathek, oder auf YouTube.de mit Suche nach "wenns im wald mal wieder hoch her geht".

Bis dahin "keep on riding", Eure
DIMB IG Erlangen