Mittwoch, 24. September 2014

Wo genau darf ich in Erlangen noch biken?


Durch das verwirrende Verordnungsdurcheinander in den Wäldern in und um Erlangen kann man schon leicht mal den Überblick verlieren. Deshalb hier in aller Kürze zusammengefasst, welche Verordnung für welches Gebiet gilt.



Gebiet 1: Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“ unterhalb des Rathsberger Schlosses  - GESPERRT
Der zwischen den Pferdekoppeln hindurch führende Weg „Zum Aussichtsturm“ mündet in einer Rechtskurve in den Wald ein. Früher konnte man diesem Weg durch das sog. „Matschloch” bis zum Atzelsberger Keller folgen. Der Weg führt jedoch durch das Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“, hier ist per Naturschutzverordnung das Befahren strikt verboten. Ihr könnt jedoch dem Forstweg bis zur nächsten Kreuzung folgen und euch dann rechts halten (Grüner Punkt), auf diesem Weg könnt ihr das Naturschutzgebiet problemlos umfahren, bzw. durchqueren. Die zugehörigen Verordnung und die Aktualisierung von 2015 findet Ihr hier:
Verordnung Wildnis am Rathsberg
Aktualisierung 2015
Im Anhang des 2015er Entwurfs ist eine Karte, die den erlaubten Weg beinhaltet:
2015 Anhang Karte

Gebiet 2: Erlanger Meilwald - ERLAUBT
Im Erlanger Teil des Meilwaldes (östlich der Straße vom Waldkrankenhaus nach Rathsberg gelegen) sind für MTBler alle bestehenden Wege erlaubt. Die Stadt hat hier von uns mitentwickelte Schilder aufgestellt, die dies bestätigen.

Gebiet 3: Sebalder Reichswald / Tennenloher Forst - GESPERRT
Im gesamten Bereich des ehem. Truppenübungsplatz Tennenlohe gilt eine strikte Sperrverordnung aufgrund der Munitionsaltlasten. Hier ist das Betreten/Befahren nur auf ausdrücklich hier (Link auf die Karte) grün markierten Wegen erlaubt. Diese Wege sind alle breite Schotterwege. Trails sind somit alle ausdrücklich verboten.
Verordnumg Tennenlohe
Aktualisierte Verordnung 
Auch hier ist eine Karte, die erlaubte Wege beinhaltet Teil der Verordnung
Karte Verordnung Tennenloher Forst

Die Verbote in den Gebieten 1 und 3 werden von der Polizei kontrolliert!

Die hier gesammelten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns zusammengestellt, jedoch können sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern, sodass wir keine Gewähr für die Gültigkeit übernehmen können.

Freitag, 12. September 2014

Konzeptpapier Mountainbiken am Rathsberg

https://dl.dropboxusercontent.com/u/13385175/Konzeptpapier%20Erlanger%20Rathsberg%20V5.pdf
Konzeptpapier Mountainbiken am Erlanger Rathsberg

Die Aufstellung der Schilder auf Erlanger Gebiet des Meilwalds am Rathsberg am 18.9.2014 ist ein erster Schritt für ein respektvolles Miteinander und die gemeinsame Wegenutzung aller Waldbesucher. 
Die Besitzverhätnisse am Rathsberg sind jedoch kompliziert und die Situation für Mountainbiker auf Grund der Wegesperrungen mit Schwerpunkt im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt nicht zufriedenstellend. Daher haben wir in den vergangenen Monaten das Gespräch mit verschiedenen Stellen gesucht und unser Konzept für ein respektvolles Miteinander am Rathsberg vorgestellt.
Das Konzeptpapier zum Mountainbiken am Rathsberg könnt Ihr hier nachlesen.

Schildereinweihung im Erlanger Meilwald

Als ersten Schritt zu einem guten Miteinander im Erlanger Meilwald haben verschiedene Erlanger Interessengruppen gemeinsam mit der Stadt Erlangen ein Schild entworfen, das bei allen Waldnutzern für gegenseitige Rücksichtnahme wirbt. Die Schilder folgen dem Prinzip "Open Trails". Alle dürfen die Wege nutzen - auch Moubtainbiker. Es klappt dann, wenn alle mit Respekt und Rücksicht miteinander umgehen.


"Zur Einweihung der Schilder im Meilwald lädt Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens am Donnerstag den 18. September 2014 um 11 Uhr ein. Ort des geschehens ist die "Handtuchwiese" (Eingang Spardorferstraße). Natürlich kommen Presse und Vertreter der Sponsoren, und besonders die Biker sind herzlich willkommen!"

Sonntag, 7. September 2014

Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart


Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.


Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!


Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.


Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.